Hass im Netz: Justizministerin will gesetzliche Meldepflicht

18. Februar 2020, 18:11 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität die großen Online-Plattformbetreiber mit einer gesetzlichen Meldepflicht stärker in die Pflicht nehmen. Zugleich sollen Internetnutzer besser vor Bedrohungen und Hetze geschützt werden: Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll und über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten. Mit einem "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" will die Politik vor allem Frauen und Kommunalpolitiker unterstützen, die etwa in sozialen Netzwerken massiv bedroht oder verleumdet werden.

"Frauen sind in spezifischer Weise von Hassrede betroffen. Sie sind sexistischen Pöbeleien und Vergewaltigungsdrohungen ausgesetzt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Demnach sollen die Betreiber der großen Online-Plattformen wie Facebook, Youtube, Instagram, Twitter und Tiktok per Gesetz künftig zur Meldung von Hasskommentaren verpflichtet werden. Dies betreffe etwa Beiträge, in denen mit schweren Sexualstraftaten wie Vergewaltigung gedroht werde, und die sich "gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit" richten. In den Straftatbestand der Bedrohung (Paragraf 241 StGB) wolle die Bundesregierung zudem genau diese Form der Angriffe, vor allem gegen Frauen, aufnehmen. Die Höchststrafe für die Bedrohung mit einem solchen Verbrechen hebe die Bundesregierung zudem von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe an. "Prominente Fälle von Politikerinnen, Journalistinnen oder sogenannten Netz-Aktivistinnen zeigen anschaulich, dass auf das Geschlecht zielende Herabwürdigungen und Drohungen von besonderer Bedeutung sind", schreibt das Justizministerium. Auch Kommunalpolitiker sollen laut Gesetzentwurf besser vor rechtsextremer Hetze geschützt werden. Der Straftatbestand der "Üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" werde künftig für Angriffe gegen Personen "bis hin zur kommunalen Ebene" gelten. "In der derzeitigen Kommunikations- und Diskussionskultur im Netz ist nicht selten ein vergifteter und hasserfüllter Ton festzustellen, der wiederum andere Nutzer davon abhält, ihre Meinung frei und offen zu äußern aus Angst, Opfer von Anfeindungen oder Bedrohungen zu werden", heißt es in dem Entwurf weiter. Schon seit 2017 müssen die großen Plattform-Betreiber mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern Meldewege für Beschwerden etwa über Hasskommentare einrichten und offensichtlich rechtswidrige Beiträge löschen. Damals führte die Bundesregierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein. Mit dem nun reformierten Gesetz sind die großen Unternehmen wie Facebook und Youtube künftig auch verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Eine "effektive Strafverfolgung" setze voraus, dass die Ermittlungsbehörden "zeitnah" über gemeldete und gelöschte Inhalte informiert würden, heißt es in dem Entwurf. Die Netzwerkbetreiber sollen der Polizei laut Gesetzentwurf die IP-Adresse weiterleiten, die der Verfasser des strafrechtlich relevanten Hasskommentars zuletzt genutzt hatte. Auch Fälle, in denen Nutzer kinderpornografisches Material über die sozialen Netzwerke zugänglich machen, müssten die Betreiber dem BKA künftig melden. Das BKA leitet nach einer Prüfung strafrechtlich relevante Meldungen an die zuständigen Länderbehörden weiter. Die Bundesregierung schätze, dass allein bei den beiden Anbietern Twitter und Youtube künftig pro Jahr rund 150.000 Beiträge an die Sicherheitsbehörden gemeldet würden. Zusammen mit Facebook, Instagram und Tiktok könnte die Zahl der Meldungen pro Jahr bei rund 250.000 liegen, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Facebook löschte beispielsweise laut Justizministerium insgesamt nur 165 Inhalte im ersten Halbjahr 2019 und 558 im zweiten Halbjahr 2019, die unter die zukünftige Meldepflicht fallen würden. Verstoßen die Online-Plattformen künftig gegen Meldeauflagen, drohten ihnen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, heißt es in dem Entwurf.
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18.02.2020 · 18:11 Uhr
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