Hartz-IV-Reform im Bundesrat vorerst gestoppt

Berlin (dpa) - Das umstrittene schwarz-gelbe Hartz-IV-Paket liegt vorerst auf Eis. Die Erhöhung des Regelsatzes um 5 auf 364 Euro und das Bildungspaket für bedürftige Kinder wurden im Bundesrat von den Ländern gestoppt. Das Gesetz bekam keine Mehrheit.

Weitere Top-Themen waren die Gesundheitsreform und die Neuregelung der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher.

HARTZ IV: Die vom Bundestag beschlossenen Hartz-IV-Neuregelungen werden wohl nicht wie vorgesehen zum 1. Januar in Kraft treten können. Der Gesetzentwurf landet nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der einen Kompromiss finden muss. SPD und Grüne fordern erhebliche Nachbesserungen.

HARTZ-IV-WOHNKOSTEN: Ein Dauerbrenner ist der Bund-Länder-Streit um die Verteilung der Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger. Die Länder sehen sich durch den aktuell geltenden Berechnungsschlüssel benachteiligt: Es geht um Milliarden. Statt an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften soll sich die Abrechnung nach Ländermeinung künftig an den tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten orientieren. Für eine Neuregelung rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an.

SICHERUNGSVERWAHRUNG: Die Sicherungsverwahrung wird zum Jahresbeginn grundlegend reformiert und auf schwere Delikte beschränkt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird grundsätzlich abgeschafft. Täter, die nach einem Straßburger Urteil vom 17. Dezember 2009 eigentlich freizulassen sind, sollen untergebracht werden können, wenn sie «psychisch gestört» sind. Ist die Freilassung nicht zu verhindern, sind elektronische Fußfesseln möglich.

GESUNDHEITSREFORM: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum Jahresbeginn von 14,9 auf 15,5 Prozent. Wenn die Kassen mit dem Geld nicht auskommen, können sie unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln soll vor Überlastung schützen.

ARZNEIMITTEL: Jährlich sollen hier zwei Milliarden Euro gespart werden. Pharmahersteller sollen den Nutzen neuer hochpreisiger Mittel künftig nachweisen. Binnen eines Jahres muss der Hersteller mit dem Kassen-Verband den endgültigen Preis aushandeln.

TABAKSTEUER: Raucher müssen im kommenden Jahr noch tiefer in die Tasche greifen. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag der Bundesrat die Anhebung der Tabaksteuer für eine Schachtel Zigaretten bis 2015 jährlich um etwa vier bis acht Cent. Damit wird eine Packung mit 19 Zigaretten gängiger Marken bald mehr als 5 Euro kosten.

BUNDESHAUSHALT: Der erste Sparhaushalt der schwarz-gelben Koalition hat auch den Bundesrat passiert. Ein Antrag von Rheinland- Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Diese Länder wollten so die Kürzungen bei der Städtebauförderung stoppen. Der Etat von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für 2011 kann somit endgültig in Kraft treten. Er sieht eine Neuverschuldung von 48,4 Milliarden Euro vor bei Gesamtausgaben von 305,8 Milliarden Euro.

TESTAMENTSREGISTER: Bei der Bundesnotarkammer in Berlin wird ein zentrales Testamentsregister eingerichtet. Das elektronische Register soll die Suche nach Testamenten und Erbverträgen erleichtern. Bisher ist der Aufbewahrungsort von Testamenten und Erbverträgen bei rund 5200 Ämtern in Karteikartenform festgehalten. Im Todesfall können Erbfälle oftmals nur mit großer Verzögerung bearbeitet werden. Mehrere Bundesländer hatten deshalb eine Initiative zur Einrichtung eines zentralen Registers gestartet.

SPIELZEUG: Die Bundesländer dringen auf rasche Verbesserungen für mehr Schutz von Kindern vor gefährlichen Chemikalien in Spielzeug. Von Spielzeug dürften keine Gefahren für Kinder ausgehen, die Regeln der neuen Spielzeugrichtlinie der EU seien hierzu aber nicht geeignet, heißt es in einer Forderung, die der Bundesrat am Freitag beschloss. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür stark machen, dass die Anforderungen für Chemikalien nicht erst 2013, sondern sobald wie möglich gelten.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Die Gießener Rechtsprofessorin Gabriele Britz wechselt zum Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat wählte sie einstimmig zur Verfassungsrichterin. Britz ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht in Gießen. Am Bundesverfassungsgericht ist sie im ersten Senat Nachfolgerin von Christine Hohmann-Dennhardt, die im Januar ausscheidet.

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Regelsatz-Reform
Arbeitsmarkt / Soziales / Bundesrat
17.12.2010 · 17:25 Uhr
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