Günstig an den besten Smartphone-Tarif
Immer neue technische Möglichkeiten, die schnelle Datenverbindungen schaffen und leistungsfähige Smartphones hervorbringen, halten den Mobilfunkmarkt in Bewegung. Sieht man sich das Zeitfenster von 2007 bis 2013 an, so hat das mobile Internet seit dieser Zeit eine enorme Entwicklung gemacht, sodass mittlerweile Banking-Apps und derlei zum Alltagsgeschäft gehören und weitere Bereiche des Alltags über das Smartphone kontrollierbar sind. Wer aber, trotz der gesunkenen Preise und vielfach erhöhten Leistungsbestandteile bei Mobilfunkverträgen, immer noch Sparpotential sieht, der muss zwangsläufig zum werbefinanzierten Smartphone-Tarif übergehen.
Wir erläutern die grundlegenden Eigenschaften in diesem Beitrag.
Produktwerbung als Heilmittel
Pfiffige Anbieter, wie in Deutschland beispielsweise Netzclub, haben sich dieses Geschäftsmodell zu eigen gemacht und verändern die Struktur des mobilen Internets grundlegend. Die Vorteile als netzclubber liegen darin, dass bis zu 30 für den Kunden vorteilhafte Angebote auf dem Wege der SMS oder per E-Mail übermittelt werden, der Verbraucher dafür im Gegenzug durch Werbung subventioniert surfen kann und sich damit den Teil eines Smartphone-Tarifs spart, der einzig und allein auf die Internetnutzung selbst abzielt. Laut Angaben des Betreibers werden damit aber keinerlei personenbezogene Angaben an Werbepartner weitergeleitet, was die Skepsis gegenüber diesem Angebot aus dem Weg räumen dürfte.
Im sogenannten Basis-Tarif sind satte 100 MB im Monat inklusive, was für diejenigen als ausreichend anzusehen ist, die vornehmlich auf News-Seiten und dergleichen anzutreffen sind. Des Weiteren kann man je nach Bedarf ein zusätzliches Volumen von 500 MB dazu buchen, was das Highspeed-Surfen mit bis zu 7,2 Mbits/s weiterhin angenehm macht. Sieht man die verschiedenen Tarifstrukturen und zugrundeliegenden Konditionen, so besteht selbst in diesem Falle ein wesentlicher Vorteil gegenüber den großen Mobilfunkanbietern.
Rufnummernmitnahme
Den Verbraucherinitiativen seitens des Bundesverbraucherministeriums sowie der zuständigen EU-Kommission hat man es zu verdanken, dass seit dem letzten Jahr auch unterjährige Rufnummernmitnahmen möglich sind. Das erleichtert den Wechsel ungemein, ist der alte Anbieter durch zur Portierung verpflichtet und muss anschließend, sofern noch eine restliche Vertragslaufzeit gegeben ist, dafür eine Alternativnummer zur Verfügung stellen.
Zunächst ist die vom Anbieter herausgegebene SIM-Karte zu bestellen und aktiv zu schalten.
Danach ist dem alten Anbieter ein Wechsel anzukündigen und dem neuen Anbieter zeitgleich mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt die Nummer umgezogen werden soll.
Möglicherweise fällt beim alten Anbieter eine Gebühr dafür an, die in der Summe jedoch begrenzt ist und bei Laufzeitverträgen grundsätzlich auf der nächsten Abrechnung ersichtlich ist, womit erst einmal nichts Weiteres unternommen werden muss.
Wichtig ist dabei, dass die alten sowie neuen Vertragsdaten zur Person vollständig und korrekt sind, da ansonsten mit einem Scheitern der Portierung zu rechnen ist. Außerdem sollte man einige Werktage einplanen, da es technisch aufwendig ist, die Rufnummer zu portieren – der Zeitraum sollte daher möglichst in die freie Zeit oder den Urlaub gelegt werden, wo erfahrungsgemäß wenig telefoniert wird.

