Grundsteuerregelung bleibt unangetastet: Bund lehnt Änderungen ab
Entgegen der Forderungen aus mehreren Bundesländern wird die Bundesregierung keine Anpassungen an der neuen Grundsteuerregelung vornehmen. Dies bekräftigte Finanzminister Christian Lindner in einem Brief an seine AmtskollegInnen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, der in Medienkreisen zirkulierte. Lindner argumentierte, dass das vorhandene Gesetz den Ländern bereits genug Spielraum biete, um die Grundsteuerberechnung an lokale Erfordernisse anzupassen.
Die aufkommende Sorge, dass die Grundsteuerreform der vorherigen Bundesregierung zu einer ungleichen Belastung von Hausbesitzern führen könnte, wurde von Lindner auf der Kommunikationsplattform X (ehemals Twitter) thematisiert. Er zeigte sich besorgt, sah jedoch keine Möglichkeit für den Bund, das Problem noch zu lösen. Vielmehr seien nun die Länder in der Pflicht, eine Lösung herbeizuführen.
Ab 2025 soll die Grundsteuer nach den neuen Richtlinien berechnet werden, was in vielen Stadtgebieten zu einer finanziellen Schieflage führen könnte. Gewerbetreibende könnten dabei profitieren, während Wohnungs- und Hauseigentümer mit höheren Kosten rechnen müssen. Daraus resultierte der Vorschlag aus den Bundesländern, eine Öffnungsklausel gesetzlich zu verankern, um Kommunen zu ermöglichen, die Grundsteuer nach Grundstückstyp differenziert zu erheben.
Die Diskussion steht im Zusammenhang mit der Feststellung, dass jede siebte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern vergangenes Jahr ihren Hebesatz erhöht hat. Diese Erhöhung der Grundsteuer trägt entscheidend zur Finanzierung kommunaler Einrichtungen und Infrastruktur bei.
Insbesondere in Großstädten hat sich eine ungleiche Wertentwicklung zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken herauskristallisiert, die nun zu einem unverhältnismäßigen Anstieg der Grundsteuerbelastung für Wohnimmobilienbesitzer führen könnte. Lindner ermutigte die Länder, die Möglichkeiten zur Änderung im Landesrecht voll auszuschöpfen, um auf diese Schieflagen zu reagieren. Eine bundesweite gesetzliche Lösung hielt er aufgrund von Zeitmangel und rechtlichen Unsicherheiten für nicht machbar. (eulerpool-AFX)