Grundsteuer-Reform: Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die neue Grundsteuer-Reform als verfassungskonform bestätigt und somit die Klagen mehrerer Immobilieneigentümer zurückgewiesen. Diese hatten argumentiert, die Neuregelung verletze den Gleichheitsgrundsatz, da Finanzämter die Grundsteuer auf Basis pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte berechnen können. Dabei stellt die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle der Länder dar.
Unter der Leitung der Vorsitzenden Franceska Werth erklärt der BFH, dass die Verwendung von Pauschalwerten den Gleichheitsgrundsatz nicht verletze, da dies verfassungsrechtlich zulässig sei. Durch diese vereinfachte Berechnungsmethode muss nicht für jedes einzelne Objekt eine individuelle Bewertung vorgenommen werden. Der Entscheid deckt sich mit der Ansicht zahlreicher Finanzgerichtsentscheidungen in erster Instanz, bei denen viele der eingereichten Klagen bereits abgewiesen wurden.
Bundesweit haben laut dem Augsburger Rechtswissenschaftler Gregor Kirchhof rund 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die neuen Festsetzungen eingelegt. Von den mehr als 2.000 Klagen blieben viele erfolglos. Obwohl nur Immobilieneigentümer die Steuer direkt entrichten, treffen die Kosten aufgrund der Umlage auf Mieter fast die gesamte Bevölkerung. Der Eigentümerverband Haus & Grund moniert, dass die angesetzten Mieteinnahmen oft zu hoch kalkuliert seien.
Die fragliche Neuregelung gilt für elf Bundesländer nach dem sogenannten Bundesmodell, während Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Bestimmungen haben. Widerstand gegen diese landesspezifischen Gesetze regt sich ebenfalls, und der BFH wird sich im kommenden Jahr auch mit diesen Revisionen befassen.
Hintergrund der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die alte Regelung aufgrund veralteter Bewertungsgrundlagen als verfassungswidrig einstufte. Die als "aufkommensneutral" geplante Reform erfordert nun eine Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen werden erst nach der Veröffentlichung der vollständigen Zahlen für 2024 und 2025 klar werden.

