Grundlagen der Exportkontrolle
(pressebox) Bonn, 27.08.2015 - Viele Exportunternehmen unterliegen dem Irrglauben, dass das Exportkontrollrecht nur auf die Auslandslieferung weniger gefährlicher Güter beschränkt ist. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass das Exportkontrollrecht für nahezu alle Industriezweige gilt. Denn das Exportkontrollrecht regelt gerade nicht nur den Export von sensitiven Gütern wie Waffen und sonstigen Rüstungsgütern, sondern auch die Auslandslieferung von zivilen Gütern sowie den Datentransfer. Aus diesem Grund sollten alle Unternehmen und insbesondere die Unternehmensverantwortlichen das Exportkontrollrecht und seine Vorgaben kennen, um Verfehlungen und Sanktionen zu vermeiden. Ziel des Behörden Spiegel-Seminars am 8. Oktober 2015 in Frankfurt a.M. ist es, den Teilnehmern ein grundlegendes Verständnis der Exportkontrolle und der damit verbundenen Risiken für die Unternehmen und ihre Unternehmensverantwortlichen zu vermitteln. Darüber hinaus werden praktische Tipps und Hinweise für eine Risikominimierung und Absicherung der Unternehmen und des Managements gegeben.
Ausführliche Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter dem entsprechendem Link. Eine Online-Anmeldung ist unter www.fuehrungskraefte-forum.de möglich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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