Gläserne Decke in Großkanzleien: Frauen unterrepräsentiert auf Partnerebene
Die ungleiche Geschlechterverteilung in Deutschlands führenden Großkanzleien wirft Fragen zur Diversität und Chancengleichheit auf. Wie aus dem aktuellen Bericht der Allbright Stiftung hervorgeht, liegt der Anteil weiblicher Partner zu Beginn des Monats April bei lediglich 16 Prozent. Diese Feststellungen basieren auf der Untersuchung der umsatzstärksten 20 Kanzleien, die die Stiftung analysiert hat. Ein Kanzleipartner ist als Miteigentümer einer Kanzlei bekannt und trägt in der Regel hohe Verantwortung. Gerade in Großkanzleien gelten die Anforderungen an Partner als besonders anspruchsvoll, sowohl in Bezug auf Leistung als auch auf zeitlichen Einsatz. Laut Allbright Stiftung ist das typisch männliche Partnerschaftsprofil weit verbreitet: Der Partner sei männlich, höre auf den Namen Christian, sei deutscher Abstammung, promoviert und ohne Migrationshintergrund.
Wiebke Ankersen, Co-Geschäftsführerin der Stiftung, äußerte sich kritisch über die derzeitige Situation: Die Mechanismen in Großkanzleien bevorzugen oft Anwälte, die traditionellen männlichen Stereotypen entsprechen. Dies erschwere insbesondere für Frauen den Aufstieg, zumal sich die berufliche Kultur schwer mit einem aktiven Familienleben vereinbare. Angesichts dieser Herausforderungen fordert die Stiftung, die ihren Sitz in Berlin und Stockholm hat, eine gezieltere Förderung von Frauen in juristischen Berufen. Sie schlägt vor, spezifische Quotenziele zu setzen und diese öffentlich zu kommunizieren, um Transparenz und Fortschritt zu fördern.
Der Bericht beleuchtet zudem die abnehmende Repräsentanz von Frauen mit zunehmender Hierarchiestufe: Während auf der Einstiegsebene als Associates noch 47 Prozent der Posten mit Frauen besetzt sind, liegt der Anteil unter Salary-Partnern und Counseln bei 37 Prozent. In höheren Positionen fällt der Frauenanteil dann dramatisch ab, womit der Begriff der 'Glasdecke' belegt wird.

