Gesetz soll Arbeitnehmer vor Bespitzelung schützen

Berlin (dpa) - Keine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz und strenge Auflagen für Gesundheitsprüfungen: Beschäftigte sollen besser vor der Neugier ihrer Chefs geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg.

Es reagiert damit auf eine Serie von Datenschutzskandalen in Großunternehmen wie Lidl, Deutsche Bahn und Telekom. Die Arbeitgeber laufen Sturm gegen die geplante Neuregelung und sehen die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in den Betrieben gefährdet.

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund geht dagegen der Schutz der Arbeitnehmer nicht weit genug. Zufrieden zeigte sich der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem «ausgewogenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen».

Zu den zentralen Punkten des Gesetzes zählt das Verbot der heimlichen Videoüberwachung von Arbeitnehmern. Künftig sollen Mitarbeiter nur noch offen gefilmt werden können - und das auch nur in bestimmten Bereichen wie beispielsweise an Firmeneingängen oder Kassen. Um Straftaten oder «schwerwiegende Pflichtverletzungen» aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten («Screening») in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.

Weitere wichtige Neuregelungen des geplanten Gesetzes: Arbeitgeber sollen sich im Internet zwar über Bewerber informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen dabei aber tabu sein - es sei denn, es handelt sich um Plattformen, auf denen sich Bewerber ihren möglichen Arbeitgebern präsentieren.

Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Der Bewerber selbst soll das vollständige Ergebnis erhalten. Der Entwurf untersagt, die angestrebten gesetzlichen Regelungen mit Vereinbarungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat zu unterlaufen.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisierte, der Gesetzentwurf schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Klarheit. Auch DGB-Chef Michael Sommer sprach von «Gummiparagraphen» und forderte «handfeste, konkrete Bestimmungen». Der Datenschutzbeauftragte Schaar sieht dagegen eine «wesentliche Verbesserung». Die Neuregelungen schützten Arbeitnehmer «vor übermäßiger Überwachung und Bespitzelung».

De Maizière verwies darauf, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden können. Bei einer unzulässigen, heimlichen Videoüberwachung sei eine Geldbuße von bis zu 300 000 Euro möglich. Auch Schadenersatzansprüche könnten eingefordert werden.

Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig: Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.

Spektakuläre Fälle hatten in der Vergangenheit Empörung ausgelöst. So ließ der Stuttgarter Autobauer Daimler Jobsuchenden während des Bewerbungsverfahrens Blut abnehmen. Lidl sorgte 2008 für Wirbel, weil das Unternehmen Mitarbeiter heimlich filmte.

Datenschutz / Arbeit / Kabinett
25.08.2010 · 20:24 Uhr
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