Gerichtsurteil gegen VW: Unzulässige Abschalteinrichtungen für Diesel-Abgase
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von Volkswagen als rechtswidrig eingestuft. Damit entschied das Gericht, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die in Frage stehende Freigabe zu Unrecht erteilt hatte. Der Fall dreht sich um ein Software-Update zur Motorsteuerung, das Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals für den Golf Plus TDI mit dem Motortyp EA 189 Euro 5 eingeführt hatte.
Eine zentrale Funktion dieses Updates ist das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen einschränkt und somit zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führt. Seit geraumer Zeit streiten sich Umweltorganisationen und Autobauer über die Zulässigkeit solcher Funktionen. Das aktuelle Urteil des Gerichts aus Schleswig stützt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, welches bereits 2023 die Freigabe des Updates als unrechtmäßig erklärt hatte. Die Klage stammte von der Deutschen Umwelthilfe, die damit weitgehend Erfolg hatte.
Der Freigabebescheid aus dem Jahr 2016 beinhaltete laut Gericht zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun angehalten, Volkswagen zeitnah zur Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aufzufordern. Trotz der Schwere des jetzigen Urteils besteht die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht vorzugehen, worüber letztlich dieses Gericht entscheiden wird.
Volkswagen und das Kraftfahrt-Bundesamt verteidigen die Praktik des Thermofensters, indem sie auf dessen Schutzfunktion für den Motor hinweisen. Dieser wirke potenziellen Schäden oder Unfällen entgegen. Nach Auffassung von Volkswagen sei das Thermofenster in Einklang mit den Kriterien des Europäischen Gerichtshofs weiterhin legitim.
Parallel dazu führt die Deutsche Umwelthilfe auf Basis des Mustervorgangs weitere Verfahren gegen verschiedene Automobilhersteller, die Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c betreffen.

