Gerichtshof der Europäischen Union fordert Neubewertung im EU-Satellitenwettbewerb
Bedeutender Fortschritt für das Bremer Unternehmen OHB System im Rechtskampf um die Vergabe neuer EU-Satellitenaufträge. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das Gericht der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit der Vergabe erneut prüfen muss. Ausschlaggebend sei, dass wesentliche Faktoren im ursprünglichen Urteil unberücksichtigt blieben. Zentrale Aufmerksamkeit erhält dabei der Wechsel eines leitenden Mitarbeiters von OHB System zu Airbus Defence and Space (ADS) während des Vergabeverfahrens.
Im Mittelpunkt des Disputs steht die Ausschreibung des Satellitenprojekts Galileo. Ursprünglich unterbreitete die Europäische Kommission drei Unternehmen ein Angebot. Neben OHB System waren dies Airbus Defence and Space und Thales Alenia Space Italia. Am Ende erhielt OHBs Konkurrenz den Zuschlag über 1,47 Milliarden Euro, da das Bremer Unternehmen nicht das wirtschaftlichste Angebot eingereicht habe. Gegen diesen Beschluss zog OHB vor Gericht, fand aber erst beim EuGH Gehör.
Besondere Brisanz erlangt der Fall durch den potentiellen Vorteil für ADS aufgrund des Managerwechsels. Der EuGH unterstrich, dass OHB die Brüsseler Kommission schon während der Vergabe über den Wechsel informiert hatte und es entscheidend sei, ob ADS daraus unzulässige Vorteile gezogen hat. Die Kommission ist laut Urteil verpflichtet, für Chancengleichheit und Fairness zu sorgen, um unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile strikt zu unterbinden.

