Gericht erlaubt islamisches Gebet an Schule
Damit gab das Berliner Verwaltungsgericht der Klage des Gymnasiasten gegen den Berliner Senat statt. Auch Muslimen stehe das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Wegener. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zugelassen. Wegener sagte, der Fall sei ein «großes Kaliber». Er kenne nichts Vergleichbares. Es ist das erste Mal, dass bundesweit ein solcher Fall vor Gericht kam. (Urteil VG 3 A 984.07)
Im vergangenen Jahr hatte das Gericht dem jungen Muslim vom Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding das Recht bereits vorläufig zugestanden. Die Senatsverwaltung für Bildung befürchtet, dass durch die Entscheidung Schulen ihre Neutralität einbüßen und sich «Glaubensinseln» bilden könnten.
Die Schule hatte das «demonstrative Beten» zunächst untersagt, dann aber einen separaten Raum bereitgestellt. Das Mittagsgebet von rund acht Minuten verrichtete der Schüler nach eigenen Angaben in den Sommermonaten ohnehin zu Hause. Im Winter sei die Zeitspanne nach dem Gebetskalender aber enger. Die Richter sahen hingegen keine Störung des Schulbetriebs und verwiesen auf die Religionsfreiheit.
Das Gericht befand, durch das Beten des Schülers werde das Neutralitätsgebot der Schule nicht verletzt. Diese Pflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung. Der Schüler habe keine Konflikte verursacht oder vertieft.
Der Berliner Landeselternausschuss forderte den Berliner Senat auf, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Es sei zu befürchten, dass der Richterspruch die nach seiner Ansicht bereits jetzt erkennbar nachlassende Integrationsbereitschaft muslimischer Schüler weiter sinken lassen könnte. Die Bildungsverwaltung will über eine Berufung erst nach Prüfung der Urteilsbegründung entscheiden.