Gema gewinnt gegen YouTube bei Nennung in Sperrtafeln
München (dpa) - Die Gema hat sich erfolgreich gegen die Praxis von YouTube gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht München untersagte YouTube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen auf die Gema hingewiesen wird. Für viele Nutzer der Plattform waren die meist mit Sätzen wie «Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar» eingeleiteten Sperrtafeln ärgerlich. Nach Auffassung der Gema erweckten sie den Eindruck, die Gema selbst sperre die Videos.