Gefährlicher Sexualtäter bleibt frei

Karlsruhe (dpa) - Er vergewaltigte und quälte drei Mädchen und gilt als sehr gefährlich - dennoch bleibt ein verurteilter Sexualtäter frei, der seit seiner Haftentlassung im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil keine rechtliche Grundlage für die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines 58 Jahre alten Sexualstraftäters gesehen. Er verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft. Ein Urteil des Landgerichts München II, das im Februar 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte, ist damit rechtskräftig. Eigens zum BGH nach Karlsruhe angereiste Anwohner, die in der Nähe des nun freien ehemaligen Sextäters leben, waren den Tränen nahe.

Der Ex-Häftling lebt seit seiner Entlassung bei seinem Bruder. Er wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Anwohner protestieren täglich gegen den Mann, weil sie fürchten, dass er erneut rückfällig werden könnte.

Der 58-Jährige hat rund 20 Jahre hinter Gittern verbracht. Er war 1985 wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Weil er nach seiner Haftentlassung wieder zwei Mädchen stundenlang vergewaltigte und sadistisch misshandelte, kam er 1995 für weitere 14 Jahre ins Gefängnis.

Da im damaligen Urteil keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, hätte er nur dann über das Haftende hinaus eingesperrt werden können, wenn die Rückfallgefahr erst nach dem Urteil zu erkennen gewesen wäre. Zwar stuften Sachverständige den Mann als gefährlich ein - der 1. BGH-Strafsenat sah wie das Landgericht darin aber lediglich eine neue Bewertung bekannter Umstände.

«Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sind Tatsachen insbesondere dann nicht ?neu?, wenn der Hang und die Gefährlichkeit aufgrund bereits damals bekannter und unverändert gebliebener Tatsachen lediglich anders bewertet werden», so der BGH. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gegeben (AZ: 1 StR 372/09 - Urteil vom 13. Januar 2010).

Die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Deutsche Kinderhilfe sehen nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung müsse nachgebessert werden, forderten sie. Der Heinsberger Bürgermeister Wolfgang Dieder (CDU) rief indes die Bürger nach dem Urteil zur Besonnenheit auf. Die Anwohner müssten weiter mit der Belastung leben. Er mahnte sie, «weiter aufmerksam zu bleiben».

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einer verlängerten Sicherungsverwahrung spielte bei dem BGH-Fall keine Rolle. Das Gericht in Straßburg hatte im vergangenen Dezember der nachträglichen Sicherungsverwahrung Schranken gesetzt. Seit 1998 ist deren zeitliche Begrenzung in Deutschland aufgehoben. Das Bundesjustizministerium will erst nach einer endgültigen Entscheidung der Großen Kammer über gesetzgeberische Folgen entscheiden.

Prozesse / Kriminalität
13.01.2010 · 14:59 Uhr
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