Friedrich Merz scheitert bei Kanzlerwahl: Politisches Novum im Bundestag
Der Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, hat bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang im Bundestag nicht die nötige Mehrheit erreicht. In einer geheimen Abstimmung erhielt Merz 310 von 621 möglichen Stimmen, sechs weniger als die erforderlichen 316 Stimmen für die absolute Mehrheit. Zusammen verfügen die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD über 328 Plätze im Parlament. Dies ist ein bisher beispielloser Vorgang in der deutschen Politik: Noch nie ist ein designierter Kanzler nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsgesprächen bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Das Grundgesetz trifft Vorkehrungen für einen solchen Fall. Artikel 63 sieht vor, dass, falls der Kandidat nicht gewählt wird, der Bundestag innerhalb von 14 Tagen erneut mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen kann.
Sollte Merz den Glauben haben, in einem weiteren Anlauf erfolgreicher zu sein, steht ihm die Möglichkeit offen, erneut anzutreten. In der vorgegebenen zweiwöchigen Frist sind unbegrenzt viele Wahlgänge mit verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern möglich, wobei weiterhin die absolute Mehrheit von 316 Stimmen erforderlich bleibt.
Kommt innerhalb der Frist keine Wahl zustande, sieht das Grundgesetz eine Vereinfachung der Wahlmodalitäten vor: Im nächsten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit, um gewählt zu werden. Bei Erreichen der sogenannten Kanzlermehrheit muss der Bundespräsident den Gewählten binnen sieben Tagen ernennen. Alternativ kann der Präsident auch entscheiden, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen zu veranlassen.

