Fragen & Antworten: Dauerstreit um Atomstrom

09. Juli 2009, 23:03 Uhr · Quelle: dpa
Hamburg/Berlin (dpa) - Über die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung in Deutschland und den im Atomkonsens vereinbarten Ausstieg wird seit langem heftig gestritten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Wer dominiert den Energiemarkt in Deutschland?

Die vier «Platzhirsche» E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall bestimmen den geografisch aufgeteilten Markt. Die Konzerne erzeugen zusammen mehr als 80 Prozent des deutschen Stroms. E.ON steigerte seinen Umsatz 2008 durch Zukäufe um 26 Prozent auf 86,8 Milliarden Euro. RWE brachte es im vergangenen Jahr auf einen Umsatz von 49 Milliarden Euro (plus 15 Prozent). EnBW erwirtschaftete 2008 einen Umsatz von 16,3 Milliarden Euro (plus 11 Prozent). Die deutsche Tochter des schwedischen Vattenfall-Konzerns legte beim Umsatz in Deutschland und Polen um 16,4 Prozent auf umgerechnet rund 13 Milliarden Euro zu.

Wie hoch ist der Anteil der Atomenergie an der Stromerzeugung?

Der Anteil der Atomkraft an der Brutto-Stromerzeugung in Deutschland stieg 2008 auf 23,3 Prozent. Im Jahr zuvor waren es noch 22,0 Prozent. Die Brutto-Stromerzeugung lag mit rund 639,1 Milliarden Kilowattstunden (kWh) leicht über dem Vorjahresniveau. Dabei lieferten Atomkraftwerke mit 148,8 Milliarden kwh 5,9 Prozent mehr Strom als 2007. Ende vergangenen Jahres waren 18 353 Megawatt (MW) von insgesamt 20 470 MW der Netto-Kernkraftleistung an Netz.

Was sieht das Gesetz zum Atomausstieg vor?

Grundlage für das «Gesetz zur geordneten Beendigung der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität» von 2002 war eine Vereinbarung zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Stromkonzernen. Demnach dürfen keine neuen Reaktoren gebaut werden. Alle 17 noch laufenden Meiler sollen schrittweise bis etwa 2022 abgeschaltet werden, die ältesten zuerst. Die Kraftwerke Stade und Obrigheim haben ihren Betrieb bereits auf der Grundlage des neuen Rechts endgültig eingestellt.

Wie ist die Atomaufsicht derzeit geregelt?

Das Atomrecht ist Bundessache, die Aufsicht über die Erzeugung von Energie und den Umgang mit Kernbrennstoffen liegt aber bei den Ländern. Deren Umweltministerien und nachgeordnete Behörden müssen darauf achten, dass die Sicherheitsbestimmungen des Atomgesetzes eingehalten werden. Dabei überwachen sie den laufenden Betrieb und sollen bei Gefahrensituationen oder Abweichungen von genehmigten Standards eingreifen. Um die Sicherheit zu gewährleisten werden die Anlagen immer wieder überprüft. Auch wenn die Kraftwerke etwa jährlich abgeschaltet und von Grund auf inspiziert werden, erscheinen Kontrolleure. In der Regel handelt es sich dabei um Experten der regional zuständigen Technischen Überwachungsvereine (TÜV). Die Landesbehörden handeln «in Auftragsverwaltung» des Bundes. Der Bundesumweltminister kann den «zuständigen obersten Landesbehörden», also seinen Länderkollegen, bundesaufsichtliche Weisungen erteilen.

Welche Störungen im Atomkraftwerken müssen wann und wem gemeldet werden?

Betriebsstörungen in Atomkraftwerken müssen den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden. Diese geben die Informationen an die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für Strahlenschutz weiter. Damit die Behörde die Situation besser einschätzen kann, ordnet der Anlagenbetreiber den Zwischenfall einer von vier Kategorien zu. Bei einem schweren Störfall der Kategorie S ist der Betreiber zu einer unverzüglichen Sofortmeldung verpflichtet. Kategorie E sieht eine Eilmeldung innerhalb von 24 Stunden vor. Die mit weitem Abstand am häufigsten gemeldete Kategorie N verlangt eine Normalmeldung innerhalb von fünf Tagen. Kategorie V gilt für Vorkommnisse während des Baus eines Atomkraftwerkes, hier ist der Betreiber zu einer Meldung innerhalb von zehn Tagen verpflichtet. Zwischenfälle werden oft nach genauerer Untersuchung herauf- oder heruntergestuft. Das Bundesumweltministerium meldet Vorfälle an die Europäische Union und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA).

(Quellen: Bundesumweltministerium; Bundesamt für Strahlenschutz; Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)

Energie / Umwelt / Atom
09.07.2009 · 23:03 Uhr
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