Fluggastrechte im Fokus: Neuer Vorschlag zur Entschädigungsfrist sorgt für Zündstoff
Die Diskussion um die Entschädigungsrechte europäischer Fluggäste nimmt erneut Fahrt auf. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) spricht sich für eine Verlängerung der Frist zur Entschädigungszahlung aus. Künftig sollen Passagiere erst ab einer Verspätung von fünf Stunden, im Gegensatz zu den bisher geltenden drei Stunden, Anspruch auf Entschädigungen haben. Diese Forderung steht im Einklang mit einem Vorschlag der EU-Kommission.
BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang argumentiert, dass die verlängerte Frist Fluggesellschaften effektiver in die Lage versetzen würde, Ersatzflugzeuge bereitzustellen und Passagiere an ihr Ziel zu bringen. Dies könnte zu einer Reduktion von Ausfällen führen. Lang betont: „Die Passagiere wünschen sich nicht primär einen Geldbetrag, sondern vor allem, noch am gleichen Tag nach Hause zu kommen.“
Unter den derzeitigen Bedingungen sehen sich Airlines oft gezwungen, auf die Anmietung von Ersatzflugzeugen zu verzichten, da die zusätzlich anfallenden Strafzahlungen dies unattraktiv machen. Die Folge ist, dass Passagiere stattdessen auf spätere Flüge umgebucht werden, was unter Umständen eine Wartezeit von ein oder zwei Tagen bedeutet.
Verbraucherschützer sowie Fluggastportale laufen Sturm gegen die geplante Fristenverlängerung und befürchten, dass etwa 80 Prozent der betroffenen Fluggäste künftig keine Entschädigungen mehr erhalten würden. Auch Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig von der SPD spricht sich gegen eine Änderung zugunsten längerer Fristen aus. Die EU-Verkehrsminister werden sich bei ihrem Treffen am Donnerstag intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Eine Zustimmung des EU-Parlaments wäre für eine Änderung jedoch ebenfalls notwendig.

