Fitnessstudios mit EMS-Einrichtungen: Genau informieren und auf Zertifizierung achten
TÜV Rheinland: Prüfsiegel berücksichtigen / Gute Ausbildung der Trainer wichtig / Mit wenig Aufwand zum Erfolg

(pressebox) Köln, 24.03.2017 - Millionen Menschen in Deutschland besuchen regelmäßig Fitnessstudios, um etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Einrichtungen mit Elektrostimulation (EMS) sind zurzeit besonders beliebt. Während die Kunden hier unter den Augen eines Trainers schwitzen, werden Elektroimpulse an die Muskeln abgegeben. „Sie sollen die natürlichen Muskelreize verstärken und das Training so noch effektiver und zeitsparender machen“, erklärt Ralf Diekmann, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Nach 20 Minuten Durchpowern ist deshalb auch schon Schluss.

Zertifizierung lohnt sich
Für die Besitzer eines EMS-Studios lohnt es sich, ihr Studio prüfen zu lassen. Zum einen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Zum anderen, um die eigene Qualität für die Kunden sichtbar zu machen. „Das gilt für die Geräte ebenso wie für das Personal“, sagt Diekmann. Derzeit würden 50 neue Studios durch TÜV Rheinland geprüft. Vor Ort testen die Experten unter anderem den Service, das Notfallmanagement, aber vor allem die Ausbildung der Trainer sowie die Inhalte des Trainings. Punkte, welche die Sicherheit betreffen, müssen in der Einrichtung und speziell im Training umgesetzt werden. Die Zertifizierung gibt es für vier Jahre. „Die Hygiene ist sehr wichtig“, meint der Experte. Schließlich trägt der Kunde die Funktionswäsche, die man sich in vielen Studios leihen kann, direkt auf der Haut. Darüber werden die Westen, Arm- und Bein- sowie Gesäßgurte mit den Elektroden befestigt und zur besseren Leitfähigkeit mit warmem Wasser benetzt.

Drum prüfe, wer sich bindet
Wer neugierig ist und das EMS-Training ausprobieren will, dem empfiehlt Diekmann, sich das Studio der Wahl in Ruhe anzuschauen. „Wie ist das Personal, ist alles sauber und gibt es sichtbare Nachweise für die Qualifikation der Trainer?“ Ein eingehendes Anamnese- und Beratungsgespräch gehören ebenso wie ein Probetraining zum Pflichtprogramm. Außerdem lohnt es sich, den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau in Augenschein zu nehmen.
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[pressebox.de] · 24.03.2017 · 10:00 Uhr
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