Fehmarnbelttunnel erhält grünes Licht: Gericht ebnet den Weg für wichtige Infrastrukturverbindung
Die juristischen Hürden für den Ausbau der Hinterlandanbindung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und Dänemark sind aus dem Weg geräumt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen gegen die geplante Bahnstrecke nach Puttgarden abgewiesen. Damit stellen die Richter klar, dass die Planungen für das ehrgeizige Projekt keiner Änderung bedürfen.
Im Zentrum der Klagen stand ein 11,5 Kilometer langer Abschnitt auf Fehmarn, der den Belt und Sund miteinander verbinden soll. Sowohl die Stadt Fehmarn als auch der Wasserbeschaffungsverband der Insel und diverse Freizeit- und Tourismusunternehmen sahen hierdurch negative Folgen für die Insel. Insbesondere befürchteten sie, dass der Tourismus durch Lärm und Erschütterungen leiden könnte.
Doch das Gericht hat bestätigt, dass das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die vorgeschriebenen Lärmgrenzen werden eingehalten und auch die Trinkwasserversorgung sei nicht gefährdet. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zur Realisierung des Fehmarnbelttunnels, der ab 2029 die dänische Insel Lolland mit Fehmarn verbinden soll.
Ursprünglich war die Nutzung der vorhandenen Fehmarnsundbrücke geplant, mittlerweile wird jedoch ein Tunnel durch den Fehmarnsund favorisiert, um sowohl den Zug- als auch den Autoverkehr zu ermöglichen.