Fast jedes vierte Unternehmen muss Corona-Hilfen zurückzahlen
Die vorläufige Bilanz des Wirtschaftsministeriums zeigt, dass fast jedes vierte Unternehmen, das staatliche Hilfen in der Corona-Krise beantragt hat, einen Teil davon zurückzahlen muss. Die Statistik beruht auf einer Stichprobe von 338.000 eingereichten Anträgen für die Schlussabrechnung. Allerdings erhalten auch rund 40 Prozent der Betriebe Nachzahlungen vom Bund.
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an Unternehmen mit existenziellen Bedrohungen und hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Die Auszahlung war jedoch an eine Schlussabrechnung gekoppelt, bei der der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit den ursprünglichen Prognosen abgeglichen wurden. Rückzahlungen entstehen beispielsweise, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer ausfällt als erwartet.
Laut dem Wirtschaftsministerium wurden insgesamt 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember- oder Neustarthilfe ausgezahlt.
Ursprünglich war der 31. Oktober als Frist für die Schlussabrechnungen gesetzt worden. Das Wirtschaftsministerium betonte jedoch, dass diese Frist unbürokratisch bis zum 31. Januar und auf Antrag sogar bis zum 31. März verlängert werden könne. Die vorliegenden Zahlen sind daher nur eine Zwischenbilanz. Zudem versicherte das Ministerium, dass kein Unternehmen durch starre Rückzahlungsfristen wirtschaftlich überfordert werden soll. (eulerpool-AFX)