Ex-VW-Chef Winterkorn: Verfahren wegen gesundheitlicher Probleme ausgesetzt
Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals erlebt eine überraschende Wendung: Das Strafverfahren gegen den ehemaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn ist aufgrund seiner dauerhaften Erkrankung vorläufig eingestellt worden. Das Braunschweiger Landgericht sieht die gesundheitlichen Probleme des mittlerweile 78-Jährigen als Hürde für einen geregelten Verfahrensablauf und hält Winterkorn weiterhin für verhandlungsunfähig.
Ob und wann das Verfahren überhaupt beendet werden kann, bleibt ungewiss. Der aktuelle Beschluss verweist auf die strafprozessuale Notwendigkeit, mit der sich weder der Gesundheitszustand des früheren Topmanagers noch die Verfahrensaussichten wesentlich verändert haben. Winterkorn, der zum Zeitpunkt der Enthüllung des Skandals im September 2015 den VW-Konzern führte, bleibt eine zentrale Figur in diesem Kapitel der Automobilgeschichte.
Die Anklage gegen ihn umfasst gewerbsmäßigen Betrug, Marktmanipulation sowie uneidliche Falschaussage. Bisher gilt jedoch weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Dieselaffäre, die Volkswagen rund 33 Milliarden Euro kostete, füllte die Gerichte mit zahlreichen Verfahren. Insbesondere die Rolle Winterkorns bleibt umstritten. Ursprünglich für September 2021 geplant, verzögerte sich sein Verfahren aus gesundheitlichen Gründen.
Andere VW-Verantwortliche erhielten bereits Urteile: Zwei müssen langjährige Haftstrafen absitzen, zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen. Die Verteidigung plant indes Revision gegen die aus ihrer Sicht fehlerhaften Urteile. Ein Einzelverfahren gegen Winterkorn begann im September 2024, wurde jedoch nach wenigen Tagen durch seinen häuslichen Unfall abermals unterbrochen.

