Europäische Hotellerie zieht gegen Booking.com vor Gericht
Die europäische Hotellerie hat sich formiert, um rechtliche Schritte gegen das Reiseportal Booking.com einzuleiten und plant, ihre Sammelklage im Laufe des Jahres beim Bezirksgericht in Amsterdam einzureichen. Über 15.000 Hotels aus verschiedenen Ländern Europas haben sich der Klage angeschlossen, mit der die Hotelallianz Hotrec nun vor Gericht zieht. Unterstützung erhält die Allianz dabei von nationalen Verbänden wie dem deutschen Hotelverband IHA. Ziel der rechtlichen Auseinandersetzung ist es, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen den Jahren 2004 und 2024 zu erstreiten.
Die «Stichting Hotel Claims Alliance» koordiniert das rechtliche Vorhaben mit der Hoffnung auf eine Rückerstattung von bis zu 30 Prozent der geleisteten Provisionen, zuzüglich Zinsen. Das Engagement der Hoteliers zeigt sich besonders stark in Italien mit etwa 3.000 beteiligten Häusern, dicht gefolgt von Deutschland und weiteren Ländern wie den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Der deutsche Hotelverband teilte mit, dass rund 2.000 Hotels aus der Bundesrepublik an der Klage beteiligt sind, zusätzlich zu den Parallelverfahren, die bereits 2020 in Amsterdam und Berlin angestoßen wurden.
Der Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Dieses stellte fest, dass die umstrittenen Bestpreisklauseln möglicherweise gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Solche Klauseln verhinderten, dass Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten, um sogenannte Trittbrettbuchungen zu vermeiden. Das finale Urteil in dieser Angelegenheit ist von einem Gericht in Amsterdam zu erwarten. Im Zuge des Digital Markets Act entfernte Booking.com die Klauseln 2024 aus seinem Programm.
Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec, äußerte sich erfreut über die breite Unterstützung und das einheitliche Vorgehen der Hotellerie, mit der Forderung, dass das dominierende Reiseportal sein Verhalten korrigieren und Verantwortung für sein Handeln übernehmen soll. Booking.com hingegen wies alle Anschuldigungen von sich und betonte, dass das Urteil des EuGH keine Grundlage für Schadenersatzansprüche bilde.

