EU verschärft Kampf gegen Menschenhandel
Die EU plant eine umfassende Ergänzung einer bestehenden Richtlinie, um den Kampf gegen den Menschenhandel effektiver zu gestalten. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich am Dienstagabend auf die geplanten Änderungen geeinigt. Laut der belgischen EU-Ratspräsidentschaft sollen die neuen Regeln EU-weit gelten.
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass künftig auch Personen bestraft werden können, die bewusst Dienstleistungen von Menschenhandelsopfern in Anspruch nehmen. Dies können sexuelle Handlungen, aber auch klassische Arbeitsleistungen sein. Zudem sollen Zwangsheiraten, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaften in die Liste der Formen der Ausbeutung aufgenommen werden, die unter die Richtlinie fallen.
Um die Strafverfolgung zu erleichtern, sollen die Taten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden. Strafen von bis zu zwei Jahren würden für solche Vergehen nicht mehr zulässig sein. Bei besonders schweren Delikten sollen sogar Freiheitsstrafen von mindestens zehn Jahren verhängt werden.
Laut Angaben der Europäischen Kommission werden in der EU jedes Jahr mehr als 7000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Aufgrund der hohen Dunkelziffer dürfte die tatsächliche Zahl jedoch wesentlich höher liegen. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU wurden auf 2,7 Milliarden Euro geschätzt. Dabei sind vor allem Frauen und Mädchen betroffen, aber auch Männer werden Opfer von Arbeitsausbeutung.
Der belgische Justizminister Paul Van Tigchelt zeigte sich zufrieden mit der Einigung und betonte, dass die überarbeitete Richtlinie den EU-Staaten helfen werde, gegen diese schrecklichen Verbrechen vorzugehen. Nun müssen die Vereinbarungen noch vom Rat der EU Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden, was in der Regel nur eine Formalie ist. (eulerpool-AFX)

