EU setzt in kontroversem Entscheid russisches Vermögen für Ukraine frei
Europäische Politiker haben sich auf eine richtungsweisende Entscheidung geeinigt, die es ermöglicht, gefrorene russische Staatsgelder als wirtschaftliche Stütze für die Ukraine zu nutzen. Satte 25 der insgesamt 27 Mitgliedsstaaten stimmten einer neuen Regelung zu, die eine unbefristete Rückübertragung dieser Vermögen an Russland untersagt. Einziger Wermutstropfen: Ungarn und die Slowakei stellten sich quer.
Der Beschluss zielt darauf ab, ein Veto einzelner Mitglieder wie Ungarn zu umgehen, das die Aussetzung der Sanktionen vereiteln könnte. Russland hat derzeit keinen Zugriff auf seine Zentralbankgelder, die durch EU-Sanktionen gesperrt sind und einer halbjährlich zu erneuernden Einstimmigkeit bedürfen. Genau diese Prozedur ist nun passé. Die Gelder sollen als langfristige Kredite für die Ukraine herhalten; Rückzahlungen Richtung Moskau sind erst nach Kriegsende und bei Leistung von Reparationen vorgesehen.
Ermöglicht wird dieser diplomatische Spagat durch Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es erlaubt, bei ökonomischen Problemen mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden. Der Krieg hat bereits steigende Lebenshaltungskosten und umfangreiche staatliche Stützmaßnahmen zur Abmilderung sozialer Härten ausgelöst.
EU-Ratspräsident António Costa bekräftigte die Verbindlichkeit der EU-Staatschefs, eingefrorene russische Vermögenswerte zu blockieren, bis der Krieg endet. Jedoch muss beim bevorstehenden EU-Gipfel noch der belgische Regierungschef Bart De Wever ins Boot geholt werden, da der Großteil der russischen Ersparnisse bei Euroclear, einem Unternehmen in Belgien, liegt.
Die belgische Regierung zögert indes und pocht auf umfassende rechtliche Absicherungen, um mögliche Vergeltungsmaßnahmen Russlands abzuwenden. Ohne Belgiens Zustimmung erscheint die Umsetzung der Regelung problematisch.
Parallel zieht die russische Zentralbank gegen Euroclear gerichtlich ins Feld und bemängelt vermeintlich unrechtmäßige Handlungen. Auch Ungarn erwägt rechtliche Schritte gegen den EU-Beschluss und betont, man habe Bedenken zur Wortwahl und Legitimität der Sanktionsumgehung.
EU-Kommissar Valdis Dombrovskis kommt dem entgegen: Das Verfahren sei juridisch abgesichert und entspricht dem EU- wie dem Völkerrecht. Finanzinstitute, die russische Vermögen halten, sollen rechtlich hinreichend geschützt sein.

