EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

13. Januar 2016, 18:10 Uhr · Quelle: dpa

Brüssel (dpa) - Die neue polnische Regierung muss sich wegen des Verdachts auf schwere Verstöße gegen Grundwerte der EU einem Verfahren der EU-Kommission stellen.

Die Brüsseler Behörde leitete erstmals einen 2014 geschaffenen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten ein. Er könnte in der Aufforderung münden, in den vergangenen Wochen beschlossene Gesetze wieder zurückzuziehen.

«Wir gehen diesen Schritt vor dem Hintergrund der vorliegenden Informationen - insbesondere dazu, dass verbindliche Entscheidungen des Verfassungsgerichts derzeit nicht respektiert werden», erklärte der stellvertretende EU-Kommissionschef Frans Timmermans in Brüssel. Dies sei eine ernste Angelegenheit.

Die polnische Regierungschefin Beata Szydlo wies die Kritik zurück. «Es gibt in der EU viele wichtigere Dinge, um die man sich kümmern muss», kommentierte sie in Warschau. «Polen hat das Recht, souveräne Entscheidungen zu treffen (...).»

Umstrittene Maßnahmen der erst seit November amtierenden national-konservativen Regierung sind vor allem eine Justizreform und ein neues Mediengesetz. Gegner befürchten, dass geänderte Regeln für das Verfassungsgericht die Gewaltenteilung im Land bedrohen. Denn sie sehen vor, dass Entscheidungen künftig mit einer - womöglich selten zu erreichenden - Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen werden müssen.

Zudem hat die Regierung Anfang Dezember getroffene Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht befolgt. Sie betrafen die Ernennung neuer Richter und verboten die Verkürzung der Amtszeit der alten Gerichtspräsidenten.

Das neue Mediengesetz erlaubt es der Regierung, über Führungsposten in den öffentlich-rechtlichen Medien zu entscheiden. Die Neuregelung werfe Fragen bezüglich der Pressefreiheit und des Pluralismus der Medien auf, kommentierte Timmermans.

In der ersten Phase des jetzt eingeleiteten Verfahrens will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine «systembedingte Gefahr» für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Mitte März vorliegen.

Es gehe nicht darum, Polen anzuklagen, sondern darum, die Probleme gemeinsam zu lösen, sagte Timmermans. Der Niederländer wird in den nächsten Wochen federführend für den Dialog mit der polnischen Regierung zuständig sein.

Nach Darstellung der polnischen Regierung versicherte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker vor der Kommissionssitzung am Mittwoch, dass es sich bei dem Verfahren lediglich um eine «Routineprozedur» zur Orientierung über die Veränderungen in Polen handele. Nach Angaben auch Warschau führte der Luxemburger dazu am Dienstag ein 45-minütiges Telefongespräch mit Szydlo.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Juncker gesagt, er erwarte nicht, dass wegen Polen der Artikel 7 des EU-Vertrags angewendet werde. Dieser sieht bei «schwerwiegender und anhaltender Verletzung» der im EU-Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.

Im EU-Parlament wurde die Einleitung des Verfahrens vor allem von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen begrüßt. «Als Hüterin der Verträge muss die EU-Kommission eine unabhängige Presse und Justiz in Europa schützen, sie hat deshalb heute richtig entschieden», kommentierte die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Der europäische Grünen-Chef Reinhard Bütikofer lobte, Timmermans habe zu Recht betont, dass es darum gehe, einen Dialog ohne Vorverurteilung zu führen. Dies unterscheide sich erfreulicherweise von den unangemessen schrillen Tönen aus Brüssel und Berlin in den letzten Wochen.

Auch der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff äußerte Zustimmung. «Dieses Verfahren ist der richtige Weg», sagte er dem SWR. Das neue polnische Gesetz zur Verfassungsgerichtsbarkeit sei «nichts anderes als die Lähmung der dritten Gewalt im polnischen Staatsaufbau» und damit nicht mit den Werten der EU vereinbar.

Kritische Worte kamen hingegen aus der Allianz für Fortschritt und Aufbruch (Alfa). Die EU-Kommission messe mit zweierlei Maß, weil sie andere Vertragsverletzungen laufend toleriere, kommentierte Hans-Olaf Henkel. Ein Beispiel sei die Griechenland-Rettung, die nicht vereinbar mit dem sogenannten Maastricht-Vertrag sei.

Das Europäische Parlament will sich in der kommende Woche in einer Plenarsitzung mit den umstrittenen Gesetzesänderungen in Polen beschäftigen. Zu der Debatte wird auch die polnische Regierungschefin Szydlo erwartet.

EU / Regierung / Medien / Justiz / Konflikte / Polen
13.01.2016 · 18:10 Uhr
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