EU-Kommission bei SWIFT-Abkommen Grundrechte nicht verletzen
Osnabrück (dpa) - Die EU-Kommission will bei der Neuverhandlung des SWIFT-Abkommens mit den USA verstärkt auf die Einhaltung der Grundrechte achten. Neue Gesetze, die die Grundrechte des Einzelnen verletzen, werden nicht mehr durchgehen, sagte die Vizepräsidentin des Gremiums, Vivian Reding, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Das neue SWIFT-Abkommen soll US-Fahndern im Kampf gegen Terroristen schon ab dem Sommer wieder Zugriff auf Daten von EU-Bankkunden geben. Das erste Abkommen war wegen Datenschutzbedenken abgelehnt worden.