Einfache Vermögens-Abschöpfung bei Kriminellen

Berlin (dpa) - Der Staat kann Einnahmen aus Straftaten in Zukunft leichter einziehen. Die Reform, die der Bundestag am Abend verabschiedet hat, ermöglicht es unter anderem, kriminell erworbenes Vermögen auch nachträglich zurückzuholen - etwa von den Erben des Täters. Anders als bisher können zudem die Erträge sämtlicher Straftaten einkassiert werden. Die Beschränkung auf banden- und gewerbsmäßige Delikte wird aufgehoben. Durch die Neuregelung sollen Verbrechensopfer auch einfacher als bisher an eine Entschädigung kommen.

Justiz / Kriminalität / Bundestag / Deutschland
23.03.2017 · 22:38 Uhr
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