Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. «Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist», teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit.

Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21).

Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. «Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck», heißt es in dem Beschluss. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Allerdings sehe man auch nicht «eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen».

«Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein», heißt es in der Mitteilung. Die Folgen wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus. Allerdings falle sie in einen Zeitraum, in dem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft «keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben». In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.

Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren vor eineinhalb Wochen in Kraft getreten. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr. Mit deutschlandweit einheitlichen Regelungen will die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen.

Mehr als 250 Verfahren gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind schon beim obersten Verfassungsgericht Deutschlands eingegangen. Manche richten sich nach früheren Angaben eines Sprechers gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker etwa aus dem Bundestag.

Justiz / Verfassung / Gesundheit / Krankheiten / Corona / Covid-19 / Bundesverfassungsgericht / Ausgangsbeschränkungen / Eilanträge / Deutschland
05.05.2021 · 20:27 Uhr
[19 Kommentare]
 
Linke kritisiert Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete
Berlin - Die Linke kritisiert die anstehende Diätenerhöhung von Bundestagsabgeordneten. "In […] (04)
König Charles: Unterkunft für Prinz Harry
(BANG) - König Charles soll Prinz Harry eine Unterkunft für seinen Englandaufenthalt angeboten […] (00)
Sahra Wagenknecht kommt erst nach Mitternacht
Die umstrittene Politikern Sahra Wagenknecht hat eine vierteilige Doku-Serie bekommen. Trotz und Treue – […] (03)
OpenAI lässt ChatGPT mit Nutzern sprechen
San Francisco (dpa) - Der populäre Chatbot ChatGPT kann jetzt eine Unterhaltung mit Menschen […] (00)
Angepasste Siri steht offenbar im Fokus von Apples KI-Strategie
Nach einem Bericht der „New York Times“ steht eine überarbeitete […] (00)
Tränen in Freiburg - Emotionaler Abschied für Streich
Freiburg (dpa) - Auf der Ehrenrunde schimmerten in Christian Streichs Augen Tränen. Ergriffen […] (04)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
14.05.2024(Heute)
13.05.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News