Eil +++ Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten

Karlsruhe (dpa) - Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das enschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Urteile / Telekommunikation
24.02.2012 · 09:44 Uhr
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