Dr. Niklas Haberkamm gestaltet die Digitale Courage in Österreich mit
LHR-Partner ist Co-Autor des Grünbuchs der Regierung und Verfasser des Beitrags „Hassrede im Internet“

(lifepr) Köln, 09.12.2016 - "Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner der Kölner Medienrechtskanzlei LHR, hat auf Anfrage des Präsidenten des Bundesrats die Österreichische Regierung als Experte zum Thema "Hassrede im Internet" beraten. Sein Beitrag wurde jetzt im offiziellen Grünbuch "Digitale Courage" des österreichischen Bundesrats veröffentlicht:

Hier das Grünbuch finden und lesen

Ein Grünbuch setzt erste Standards, definiert die Richtung, die ein Thema dem Willen der Regierung nach nehmen soll und setzt sich fachlich auf hohem Niveau mit einer Thematik auseinander, die von der Regierung Österreichs als die Zukunft und die Gesellschaft prägend angesehen wird. Dr. Haberkamm: „Ich freue mich, den Weg Österreichs zum Aufbau der „Digitalen Courage“ mitgestalten zu dürfen. Die Notwendigkeit, ‚Digitale Courage‘ als Struktur in das Gesellschaftsleben einzubetten, sehe ich in Deutschland auch. Ganz wichtig ist es dabei, einen differenzierten und sachlichen Blick auf die Problematik zu werfen, um letztlich möglichst effizient die richtigen Maßnahmen treffen zu können. Was das konkret bedeutet, erläutere ich meinem Beitrag im Grünbuch.“

In seinem Beitrag fordert Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec. diesen sachlichen Umgang mit der Problematik und weist darauf hin, dass „Hassrede“ letztlich nur von einer Minderheit der Gesellschaft über das Internet und soziale Netzwerke in die Öffentlichkeit getragen wird. Aufgrund der Mechanismen von sozialen Netzwerken wird „Hassrede“ aber als ein die Gesellschaft absolut dominierendes Problem wahrgenommen, obwohl der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung „Hassrede“ kategorisch ablehnt.

Er hält eine differenzierte Betrachtung des unscharfen Begriffs „Hassrede“ für zwingend erforderlich. Eine solche Differenzierung sei in Bezug auf jede einzelne Äußerung unausweichlich, weil die pauschalen Begriffe „Hassrede“ bzw. „Hate Speech“ schlicht zu kurz greifen, indem sie strafbare oder und nicht strafbare, also von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen unzutreffend in einen Topf schmeißen.

Nach der Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec. ist eine Kette des Umdenkens erforderlich: Strafverfolgungsbehörden müssen entsprechend ausgebildet, angeleitet und unterstützt werden, um strafbaren Äußerungen im Internet differenziert und gleichzeitig in aller Konsequenz sowie mit der gebotenen Härte auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage begegnen zu können, bevor aktionistisch über neue Gesetze nachgedacht wird. Nur auf diesem Weg könne man das Vertrauen der Nutzer gewinnen und sie dadurch dazu motivieren, strafbare Inhalte auch konsequent zur Anzeige zur bringen, anstatt sie mit einem Gefühl der Hilflosigkeit einfach zu tolerieren und damit einen gefährlichen Standard der Akzeptanz von strafbarem Verhalten im Internet zu schaffen.

Abschließend weist er darauf hin, dass dieser Ansatz auch impliziert, dass sämtliche weiteren Äußerungen in all ihren möglichen moralischen Verwerflichkeiten von der Gesellschaft dann ausgehalten werden müssen, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Eine Gesellschaft zeige nämlich gerade dadurch ihre Stärke und Geschlossenheit, dass sie auch Meinungen von Minderheiten toleriert, soweit diese zwar auf eigene Ablehnung stoßen, aber nicht strafbar oder persönlichkeitsrechtsverletzend sind."

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation. Er ist insbesondere auf den Schutz von Personen und Unternehmen vor Online-Angriffen auf den guten Ruf fokussiert.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 09.12.2016 · 13:24 Uhr
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