Dokumentation: «Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon»

30. Juni 2009, 12:24 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den EU- Reformvertrag von Lissabon am Dienstag gebilligt, aber eine Stärkung der parlamentarischen Beteiligung gefordert. dpa dokumentiert Auszüge aus dem Eingangsstatement von Vizepräsident Andreas Voßkuhle:

«Wollte man dieses Ergebnis auf eine kurze Formel bringen, dann könnte man sagen: Das Grundgesetz sagt "Ja" zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung. Der Senat ist zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird. (...)

Am Anfang steht Europa: Aus der Präambel und Artikel 23 Abs. 1 Grundgesetz folgt der Verfassungsauftrag zur Verwirklichung eines vereinten Europas. Das Grundgesetz will eine internationale Friedensordnung und eine europäische Integration: Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit wird daher ergänzt durch den Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit.

Dementsprechend erlaubt das Grundgesetz die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union und eine Verlagerung von politischer Herrschaft auf internationale Organisationen. Es erlaubt aber nicht den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat. Für einen solchen Akt wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit der Bundesrepublik einherginge.

Entgegen mancher Annahme ist der Vertrag von Lissabon auch nicht als verdeckter Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat zu qualifizieren. Vielmehr hält er im Grundsatz an der Konzeption der Europäischen Union als supranationale Organisation und völkerrechtlich begründeter Herrschaftsverband fest, der dauerhaft vom Vertragswillen souverän bleibender Staaten getragen wird. Die primäre Integrationsverantwortung liegt weiterhin in der Hand der für die Völker handelnden nationalen Verfassungsorgane.(...)

Das Wahlrecht begründet einen Anspruch auf demokratische Selbstbestimmung, auf freie und gleiche Teilhabe an der in Deutschland ausgeübten Staatsgewalt, also auch der Unionsgewalt. (...)

Zum einen darf die europäische Integration nicht zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen. Zwar müssen nicht eine bestimmte Summe oder bestimmte Arten von Hoheitsrechten in der Hand des Staates bleiben. Die europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf jedoch nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt.

Dies gilt insbesondere für Sachbereiche, die die Lebensumstände der Bürger, vor allem ihren von den Grundrechten geschützten privaten Raum der Eigenverantwortung und der persönlichen und sozialen Sicherheit prägen, sowie für solche politischen Entscheidungen, die in besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen sind, und die sich im parteipolitisch und parlamentarisch organisierten Raum einer politischen Öffentlichkeit diskursiv entfalten.

Zum anderen begründet das Wahlrecht in der vorliegenden Konstellation auch einen Anspruch auf Beachtung des selbst für den verfassungsändernden Gesetzgeber in der Bundesrepublik unverfügbaren materiellen Identitätskerns der Verfassung, der sich aus der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz ergibt. Die grundgesetzliche Ermächtigung zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union reicht nur soweit wie die in Artikel 79 Abs. 3 geschützte Verfassungsidentität nicht betroffen ist. Neben den Staatsstrukturprinzipien des Artikels 20 Grundgesetz, also dem Demokratieprinzip, der Rechts- und Sozialstaatlichkeit, der Republik und der Bundesstaatlichkeit umfasst dieser Identitätskern auch die für die Achtung der Menschenwürde unentbehrliche Substanz elementarer Grundrechte. (...)

Urteile / EU / Reform
30.06.2009 · 12:24 Uhr
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