Dobrindts Migrationswende: Keine Pflichtanwälte mehr für Ausreisepflichtige und neue Definition sicherer Herkunftsländer
Im Bundestag hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) noch vor der anstehenden Sommerpause zwei bedeutende Neuerungen seiner 'Migrationswende' vorgestellt. Zukünftig sollen Personen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, nicht mehr das Recht auf einen vom Staat finanzierten Anwalt haben, der ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte zur Seite steht.
Dieser Anspruch auf einen staatlich finanzierten Rechtsbeistand war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden, doch nun soll er gestrichen werden, um der Empfehlung der Justizministerkonferenz zu folgen. Sebastian Fiedler, der innenpolitische Sprecher der SPD, unterstreicht diese Entscheidung als Folge eines eingehenden Beratungsprozesses. Dobrindt kritisiert die vorherige Regelung als 'Rückführungsverhinderungsgesetz'.
Zusätzlich wird im Parlament erstmalig die Möglichkeit diskutiert, Länder per Rechtsverordnung als sichere Herkunftsländer einzustufen, wobei der Bundesrat kein Veto einlegen könnte. Hintergrund dieser Überlegung ist die Ausklammerung politisch Verfolgter aus der Gruppe der Schutzsuchenden. Helge Limburg von den Grünen warnt jedoch davor, dass Staaten nicht allein durch Wunschdenken sicher werden.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD beinhaltet, als erste Schritte Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer zu kategorisieren. Bisher scheiterten solche Initiativen jedoch am Widerstand im Bundesrat, insbesondere von Bundesländern mit grüner oder linker Regierungsbeteiligung. Asylanträge aus diesen Ländern werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, wobei Einzelfälle weiterhin Schutzstatus erlangen können.
Christian Wirth von der AfD begrüßt den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert jedoch den mangelnden Mut der Maßnahmen.

