Digitale Verwaltung bleibt hinter den Erwartungen zurück
Trotz technologischem Fortschritt nutzen viele Bundesbürger weiterhin selten die digitalen Angebote der Behörden. Das ergab eine Erhebung von Verivox unter 1023 erwachsenen Teilnehmern. Dabei gestanden 59 Prozent der Befragten, dass sie bislang keine Erfahrung mit Online-Behördendiensten gemacht haben. Lediglich 40 Prozent der Umfrageteilnehmer haben solche Dienstleistungen bereits in Anspruch genommen, während ein kleiner Rest unsicher war.
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage zeigt: Selbst bei digital genutzten Dienstleistungen mussten 25 Prozent der Bürger ihre Anliegen nur teilweise online bearbeiten, 15 Prozent berichteten allerdings von einer vollständig digitalen Abwicklung. "Hier liegt das Problem der schleppenden Digitalisierung", bemängelt Jörg Schamberg von Verivox. Es fehle an durchgängigen digitalen Prozessen, die einen behördlichen Kontakt von A bis Z abdecken.
Zwar wurde das Onlinezugangsgesetz (OZG) geschaffen, um die Interaktion zwischen Bürgern und Verwaltung zu vereinfachen, doch der Fortschritt bleibt hinter den Erwartungen zurück. Laut Verivox sind zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Services weiterhin nicht digital verfügbar. Bislang sind nur 110 der OZG-Dienstleistungen vollständig online nutzbar, ein bescheidener Zuwachs von neun im vergangenen Jahr.
Von den Bürgern, die von digitalen Verwaltungsdiensten Abstand nehmen, beklagten sich 39 Prozent über deren mangelnde Verfügbarkeit. Der Rest favorisiert den persönlichen Austausch vor Ort, kennt die Online-Prozesse nicht, hat Datenschutz-Sorgen oder hat schlicht keine Lust auf noch mehr digitale Verpflichtungen.
Die Regierung zeigt sich dennoch ehrgeizig: Mit dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung soll der Ausbau der digitalen Verwaltung an Tempo gewinnen. Ein ambitioniertes Ziel ist die Einführung einer digitalen Brieftasche, mit der Bürger ihren Ausweis ab Januar 2027 auf dem Smartphone hinterlegen können. Das soll die Authentifizierung für Online-Services erleichtern. Das Gesetz fordert die Kooperation aller Ebenen – von Bundes- bis Kommunalebene.

