Diesel-Abgasskandal: Haftstrafen für VW-Manager - juristische Aufarbeitung nicht abgeschlossen
Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

28. Mai 2025, 17:12 Uhr · Quelle: LifePR
Im größten Strafprozess zum VW-Dieselskandal wurden vier Manager verurteilt, darunter zwei zu mehrjährigen Haftstrafen. Dennoch bleibt die juristische Aufarbeitung des Skandals unvollständig, und zahlreiche Klagen gegen VW und andere Hersteller laufen weiterhin.

Lahr, 28.05.2025 (lifePR) - Nach fast vier Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Braunschweig am 26. Mai 2025 im bislang größten Strafprozess zum VW-Dieselskandal vier ehemalige Manager des Konzerns verurteilt. Zwei Ex-Manager wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen. Der Prozess gilt als Meilenstein in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Skandals – doch endgültig abgeschlossen ist die Diesel-Affäre damit nicht. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer begleitet den Skandal seit den ersten Enthüllungen im Jahr 2015 juristisch. Anwälte der Kanzlei haben die Sammelklage gegen VW angeführt und einen Vergleich von 260 Millionen Euro ausverhandelt. Auch heute noch prüfen Gerichte Rückabwicklungs- und Schadensersatzklagen – auch gegen andere Hersteller. Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof haben sich auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Mit dem kostenlosen Abgasskandal-Online-Check bietet die Kanzlei Betroffenen eine erste rechtliche Einschätzung.

Verfahren nach vier Jahren beendet – zentrale Geständnisse

Das Verfahren gegen die vier verurteilten VW-Manager zog sich über fast vier Jahre. Die Angeklagten hatten bereits zu Prozessbeginn im September 2021 umfassende Geständnisse abgelegt, was zu einer Verständigung („Deal“) mit Gericht und Staatsanwaltschaft führte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer maßgeblich an der Entwicklung und Einführung der sogenannten Abschalteinrichtungen beteiligt waren. Diese sorgten dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand saubere Abgaswerte auswiesen – im Straßenbetrieb aber weitaus mehr Stickoxide ausstießen. Durch diese Manipulationen wurden Behörden und Verbraucher systematisch getäuscht. Ein ehemaliger Dieselmotoren-Entwickler wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, ein weiterer zu zweieinhalb Jahren. Die beiden anderen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 15 und 22 Monaten.

Verfahren gegen Martin Winterkorn abgetrennt

Nicht mitverurteilt wurde der frühere Vorstandsvorsitzende von VW, Martin Winterkorn. Sein Verfahren wurde wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt und ist derzeit ausgesetzt. Ob es noch zu einem Prozess gegen ihn kommt, bleibt offen. Die Süddeutsche Zeitung kritisierte in ihrer Berichterstattung, dass zentrale Fragen zur Verantwortung des Top-Managements weiterhin unbeantwortet bleiben. Zwar habe das Urteil Signalwirkung, doch die vollständige juristische Aufarbeitung sei damit keineswegs abgeschlossen. Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht diese ähnlich. Die Kanzlei hat aktuell noch mehrere tausend Verfahren im Abgasskandal laufen. Besonders Wohnmobil auf Fiat-Basis beschäftigten die Gerichte intensiv. Hier hat in den vergangenen Monaten eine verbraucherfreundliche Trendwende bei den Gerichten stattgefunden.

Juristische Aufarbeitung noch im vollen Gange

Auch nach dem aktuellen Urteil ist der Dieselskandal ein Dauerthema vor deutschen Gerichten. Am Landgericht Braunschweig sind weitere Strafverfahren gegen ehemalige VW-Beschäftigte anhängig. Zudem befassen sich zahlreiche Zivilgerichte mit Klagen betrogener Verbraucher – vielfach mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen zugunsten der Kläger geurteilt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt regelmäßig die Rechte geschädigter Autokäufer. Neben VW sind mittlerweile auch andere Hersteller wie Audi, Fiat, Mercedes-Benz und Iveco ins Visier der Justiz geraten. Insgesamt belaufen sich die Kosten für Volkswagen weltweit bereits auf über 30 Milliarden Euro – ein Ende ist nicht in Sicht.

Erfolge im Fiat-Abgasskandal – BGH und OLG bestätigen Täuschung

Der Dieselskandal betrifft längst nicht mehr nur Volkswagen. Auch der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) – heute Teil des Konzerns Stellantis – steht wegen manipulierter Abgasreinigung vor Gericht. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat kürzlich drei bedeutende Urteile gegen den Konzern erzielt. Besonders wegweisend ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17. März 2025, das dem Kläger eine Rückgabe seines Wohnmobils vom Typ Bürstner Nexxo 729 gegen Zahlung von 41.346,79 € nebst Zinsen zusprach. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass Fiat vorsätzlich und sittenwidrig (§ 826 BGB) gehandelt und mit einem sogenannten „Timer“ Verbraucher getäuscht hat (Urteil OLG Köln – Az. 30 U 16/22).

Zudem hat Dr. Stoll & Sauer zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen. Der BGH rügte die Vorinstanzen, weil sie zentrale Gutachten der Klägerseite nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Nun müssen die Oberlandesgerichte diese Beweise umfassend neu bewerten. In beiden Fällen ließ der BGH vorsätzliches Handeln von Stellantis ausdrücklich offen. Diese Urteile markieren einen Meilenstein für alle betroffenen Fiat-Käufer.

Mit diesen Erfolgen steigen die Chancen für geschädigte Verbraucher deutlich. Die Kanzlei rät daher allen Betroffenen zur Prüfung ihrer Ansprüche im kostenlosen Fiat-Abgasskandal-Online-Check. Die jüngsten verbraucherfreundlichen Entwicklungen beim EuGH und BGH machen rechtliche Schritte nun besonders aussichtsreich.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 28.05.2025 · 17:12 Uhr
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