Die neuen Anforderungen der ISO 9001 & ISO 14001 - wie gehen Unternehmen mit interessierten Parteien um?
Inwieweit und mit welchen Maßnahmen setzen Unternehmen die neuen Anforderungen aus Kapitel 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien um? Die zweite Umfrage der ViewPoint Espresso von DNV GL liefert aktuelle Antworten

(pressebox) Essen, 01.09.2015 - Im Juli 2015 wurden die Final Drafts International Standards (FDIS) der ISO 14001:2015 und ISO 9001:2015 den nationalen Mitgliederorganisationen der ISO zur Schlussabstimmung zugeleitet. Die Veröffentlichung beider Normen wird im September 2015 erwartet. Danach wird es eine Übergangsphase von drei Jahren geben. In diesem Zeitraum müssen Unternehmen ihr Qualitäts- oder/und Umweltmanagementsystem an die neuen Anforderungen anpassen. Viele bereiten sich deshalb schon jetzt darauf vor, die Anforderungen erfüllen können.

Der zweite Teil der Umfrageserie ViewPoint Espresso, die von der DNV GL durchgeführt wurde, befasst sich mit den Anforderungen aus Kapitel 4.2. Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien und gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzungen, die verwendeten Maßnahmen sowie eine Experteneinschätzung. Dafür befragte DNV GL zwischen dem 27. Februar und 3. Mai 2015 1.254 qualifizierte Qualitäts- und Umweltmanagementexperten.

17 % der Unternehmen bereits konform

17 % der Befragten sind der Meinung, dass sie die Anforderung, die Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien zu verstehen, erfüllen (Bewertung 9 oder 10). Im Gegenzug gaben genauso viele Unternehmen an, weit davon entfernt zu sein (Bewertung 1-4). Wie bereits in der ersten Umfrage, die sich mit Kapitel 4.1 befasste, gibt es jedoch Unterschiede zwischen den Managementsystemen: so betrachten sich rund 20 % der Anwender der ISO 14001 als konform bzw. 14 % als nicht konform. Von den Anwendern der ISO 9001 hingegen gaben nur 16 % an, mit den Anforderungen konform zu sein. 18 % erfüllen die Anforderungen laut eigener Aussage nicht. Den mittleren Sektor, also Unternehmen, die sich selbst als einigermaßen konform mit der neue Anwendung betrachten, machen 39 % der Befragten aus (Bewertung 7 oder 8).

Welche Maßnahmen verwenden Unternehmen?

Die Top-3-Initiativen, die Unternehmen nach eigener Aussage implementieren werden, um die Stakeholder zu erfassen und ihre Anforderungen zu verstehen, sind: Die Festlegung interner und externer interessierter Parteien (47 %), Festlegung aller relevanten Anforderungen (38 %) und regelmäßige Überprüfungen (35 %). Auch verschiedene Maßnahmen, die auf die Dokumentation und Einbeziehung eingehen, liegen in der Befragung weit vorne.

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Einschätzung von DNV GL

Weil die Anzahl der entsprechenden Stakeholder (interessierter Parteien) aufgrund unterschiedlicher Faktoren je nach Unternehmen variiert, kann es keine allgemeine, alles umfassende Liste von Stakeholdern geben, die für alle Unternehmen gilt. Die Ermittlung und Festlegung der entsprechenden interessierten Parteien sollte im Unternehmen in den meisten Fällen mehrere Fachbereiche einbeziehen und regelmäßig stattfinden. Dabei sollten sowohl interne als auch externe Stakeholder mit einbezogen werden, um den Status und die Anforderungen, die mit ihnen verbunden sind, erneut zu bestätigen.

Der Begriff "Anforderung" beinhaltet sowohl verpflichtende Anforderungen (d.h. rechtliche Anforderungen) wie auch Bedürfnisse und Erwartungen sonstiger nicht-regulatorischer Stakeholder, die das Unternehmen für sein Managementsystem festlegt. Um die Festlegung erneut zu evaluieren und um eine angemessene Managementbewertung durchführen zu können, wird empfohlen, Kategorien von Stakeholdern festzulegen und ihre entsprechenden Anforderungen zu dokumentieren.

Beispiele entsprechender interessierter Parteien sowie potenzieller entsprechender Erfordernisse und Erwartungen (Quelle: ISO 9004:2009 4.4 "Interessierte Parteien, Erfordernisse und Erwartungen"):

a) Direkte Kunden und Endnutzer: Erfordernisse und Erwartungen können z.B. Qualität, Preis und Lieferleistung von Produkten, umweltbezogene Anforderungen mit einbeziehen.

b) Lieferanten, Distributoren/Großhändler, Einzelhändler und Partner: Erfordernisse und Erwartungen können sich z.B. auf den gegenseitigen Nutzen und Kontinuität beziehen.

c) Eigentümer/Gesellschafter/Investoren: Erfordernisse und Erwartungen können z.B. nachhaltige Rentabilität und Leistungsfähigkeit, Transparenz, Richtlinien und Standards mit einbeziehen.

d) Mitarbeiter und Gewerkschaften: Erfordernisse und Erwartungen können sich z. B. auf eine gute Arbeitsumgebung, Arbeitsplatzsicherheit, Anerkennung und Vergütung sowie Umweltpraktiken beziehen.

e) Gesellschaft insgesamt, lokale Kommunen, NGOs: Erfordernisse und Erwartungen können sich z.B. auf soziales und ethisches Verhalten sowie auf Umweltverhalten und Umweltschutz beziehen.

f) Aufsichtsbehörde: Erfordernisse und Erwartungen können sich z.B. auf die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen beziehen.

DNV GL-Kundenforen im Herbst 2015

Um Unternehmen den Übergang zu erleichtern, bietet DNV GL kostenlose Informationsveranstaltungen mit einem Überblick über die wichtigsten Änderungen an. Die Termine und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.dnvba.de/events.
Maschinenbau
[pressebox.de] · 01.09.2015 · 12:13 Uhr
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