Die Mietrechtsreform 2013
Im Dezember 2012 wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition trotz erheblichen Widerstands im Deutschen Bundestag die Mietrechtsreform beschlossen. Die Reform tritt am 01. Mai 2013 in Kraft, wobei von den 40 Millionen Wohnungen die Mieter von etwa 25 Millionen Mietwohnungen betroffen sein werden. Hierbei wurden diverse wichtige Änderungen vorgenommen, die die verschiedensten Kategorien betreffen. Die zahlreichen Mieter sollten sich daher rechtzeitig mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen und sich zwingend wissenswerte und nützliche Informationen verschaffen.
Die Reform stärkt sowohl den Mietern in einzelnen Kriterien den Rücken als auch den Vermietern. Es wird im Grunde davon ausgegangen, dass es sich um ein ausgewogenes Paket handelt und alle Parteien entsprechend gleichermaßen Vorteile daraus ziehen können.
Die wichtigsten Veränderungen
Die Gesetzgeber haben notwendige und zum Teil auch längst überfällige Veränderungen beschlossen, die durchaus Mietern und Vermietern gleichermaßen dienen. So ist es beispielsweise für Mieter mit bestehenden Mietverträgen vorteilhaft, dass Mieterhöhungen nicht mehr in der bisherigen Form vorgenommen werden dürfen. Anstatt um 20% dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15% angehoben werden. Auch die Vermieter genießen entsprechende Vorzüge, wobei ihnen insbesondere ein umfassender Schutz vor den so genannten Mietnomaden verbrieft worden ist. Daneben sind noch erheblich mehr Änderungen in die Mietrechtsreform 2013 aufgenommen worden wie zum Beispiel:
- Verbesserter Schutz für Vermieter vor Mietnomaden
- Erschwerung der Kündigung bei „Eigenbedarf“
- Energetische Modernisierung (erschwert die Mietminderung)
- Verbesserte Durchsetzung der Räumung der Wohnung
- Erheblich verbesserter Schutz vor Mietwucher (Absenkung der so genannten Kappungsgrenze)
- Sanierungskosten können vom Vermieter umgelegt werden
Weitere Infoquellen zur Mietrechtsreform 2013
Rechtsanwälte, Mietervereine und andere in Mietsachen beratende Institutionen können sich bei einem Besuch des Online Portals http://www.soldan.de weitere wichtige und nützliche Informationen besorgen.
Man erhält hier ein kostenloses Probeabonnement der Zeitschrift „Mietrecht kompakt“ (Hefte April und Mai 2013) zuzüglich eines ebenfalls kostenlosen Sonderdrucks zum Thema „Mietrechtsreform“, so dass man nach sorgsamem Studium der Lektüre sicherlich in der Lage sein wird, sich optimal über dieses Thema zu informieren.
Wissenswerte und nützliche Informationen
Werden seitens des Vermieters Modernisierungsmaßnahmen geplant, so ist dieses dem Mieter mit dem deutlichen Hinweis mitzuteilen, dass dieser in einem möglichen Verfahren zur Mieterhöhung das Recht hat, in diesen Fällen Härtegründe zu benennen und diese gegen eine geplante Anhebung der Miete geltend zu machen. Dieses ist jedoch künftig erst nach Abschluss der Maßnahmen möglich. Neben der Kündigung bei nicht gezahlter Miete hat der Vermieter nun auch das Recht auf sofortige Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die geforderte Kaution nicht fristgerecht beibringt. Für die Mieter entstehen auch dann keine Kosten, sollte sich der Vermieter entscheiden, die Wärmelieferung für das Haus durch einen externen Anbieter vornehmen zu lassen.
Das so genannte „Wärmecontracting“ kann dann von den Mietern verlangt werden, sofern der Zulieferer ein effizienteres und effektiveres Heizen zusichern kann. Zusätzliche Kosten werden nicht von den Mietern zu tragen sein.


