DFB-Sportgericht bestätigt Sperre für Timoschtschuk
Frankfurt/Main (dts) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Sperre von drei Spielen für den Bayern-Spieler Anatoli Timoschtschuk bestätigt. Das teilte der Verband in Frankfurt am Main mit. Damit folgte das Gericht in mündlicher Verhandlung dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil, das den Spieler wegen rohen Spiels mit der Sperre belegt hatte.
Timoschtschuk hatte gegen das Einzelrichter-Urteil Einspruch eingelegt und mündliche Verhandlung beantragt. Timoschtschuk war im Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und dem FC Bayern München am 6. November in der 90. Minute des Feldes verwiesen worden. "In der fraglichen Szene geht Timoschtschuk mit ausgefahrenem rechten Bein, mit offenen Sohle und den Stollen voraus in den Zweikampf. Zudem war er bereits in der ersten Halbzeit nach einer ähnlichen Situation vom Schiedsrichter ermahnt worden", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum Bundesgericht erhoben werden.
Timoschtschuk hatte gegen das Einzelrichter-Urteil Einspruch eingelegt und mündliche Verhandlung beantragt. Timoschtschuk war im Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und dem FC Bayern München am 6. November in der 90. Minute des Feldes verwiesen worden. "In der fraglichen Szene geht Timoschtschuk mit ausgefahrenem rechten Bein, mit offenen Sohle und den Stollen voraus in den Zweikampf. Zudem war er bereits in der ersten Halbzeit nach einer ähnlichen Situation vom Schiedsrichter ermahnt worden", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum Bundesgericht erhoben werden.