Deutsche Wirtschaft warnt vor EU-Lieferkettengesetz
Die deutsche Wirtschaft übt Druck auf den Bundeskanzler Olaf Scholz aus und fordert ihn auf, dem geplanten EU-Lieferkettengesetz nicht zuzustimmen. In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, warnen die Industrieverbände am Donnerstag vor den negativen Auswirkungen des Gesetzes. Unternehmen könnten sich aus Europa zurückziehen, mit unbegründeten Klagen konfrontiert werden und überzogene Strafen erhalten. Die geplante Richtlinie würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken führen, so die Verbände. Die Bundesregierung solle dem Vorhaben nicht zustimmen.
Den Brief haben die Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) unterzeichnet.
Das EU-Lieferkettengesetz hat zum Ziel, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Zudem müssen sie einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie im Einklang mit den Pariser Klimazielen stehen.
Im Dezember hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss zum Gesetz geeinigt. Aktuell wird noch an einem genauen Rechtstext gearbeitet, der in den kommenden Wochen fertiggestellt werden könnte.
In Deutschland existiert bereits ein Lieferkettengesetz, jedoch geht die EU-Version über die deutschen Vorgaben hinaus. Das deutsche Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, während die EU-Variante diese Grenze voraussichtlich senken wird. Zudem sollen Unternehmen auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und Schadenersatzforderungen ermöglicht werden - etwas, was im deutschen Gesetz bislang ausgeschlossen ist.
Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten weltweit rund 80 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen. Auch Produkte aus Deutschland sind davon betroffen, so das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Unter anderem könnten Blumen, Kleidung, Computer, Tabak, Feuerwerk, Fußbälle, Kosmetik und Lebensmittel Kinderarbeit involvieren. (eulerpool-AFX)