Datenschützer gegen Weitergabe von Bankdaten

Berlin (dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die zwischen der EU und den USA geplante Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten strikt ab. «Dieses Abkommen darf nicht geschlossen werden», sagte er der «Frankfurter Rundschau».

«Falls doch, werden sicherlich das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof angerufen werden - ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solcher Zugriff auf Bankdaten verfassungskonform wäre. Schaar bezeichnete das geplante Abkommen als «massiven Grundrechtseingriff».

Das Abkommen soll sicherstellen, dass die USA auch künftig auf Überweisungen und andere private Bankverbindungsdaten zugreifen können, um mutmaßliche Terroristen ausfindig zu machen. Die Daten sollen vom belgischen Bank-Dienstleister Swift und anderen Unternehmen bereitgestellt werden. Die Innen- und Justizminister der EU sollen das Swift-Abkommen am kommenden Montag verabschieden.

Es ist auch in der schwarz-gelben Koalition in Berlin umstritten. Die FDP lehnt es vehement ab. Dagegen will sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) einem Zeitungsbericht zufolge bei der Abstimmung in Brüssel nur enthalten und nicht mit Nein stimmen.

Auch die bayerische CSU stellt sich jedoch gegen das Vorhaben. «Deutsche Datenschutzstandards dürfen durch internationale Abkommen nicht ausgehöhlt werden», sagte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich dem «Münchner Merkur» (Donnerstag). Er kritisierte, dass das Abkommen ohne Beteiligung des Europaparlaments geschlossen werden soll. «Das ist ein Affront gegenüber den Beteiligungsrechten der Parlamente. Eine solche parlamentarische Beteiligung ist gerade im grundrechtssensiblen Bereich des Datenschutzes unverzichtbar.» Die Entscheidung in Brüssel müsse daher verschoben werden.

International / Banken / EU / USA / Deutschland
26.11.2009 · 08:32 Uhr
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