Daimler im Diesel-Dilemma: Zetsche soll vor Gericht aussagen
Der seit Jahren anhaltende Rechtsstreit um mögliche Abgasverfehlungen bei den Dieselautos von Mercedes-Benz nimmt erneut Fahrt auf. Im Fokus steht dabei der frühere Vorstandschef Dieter Zetsche, der nach Mitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart am Dienstag als Zeuge aussagen wird. Zur Zeit der vermeintlichen Verstöße leitete Zetsche die Geschicke des heutigen Autobauers Mercedes-Benz, der 2015 im Zuge der Volkswagen-Affäre auch ins Visier der Behörden geriet.
Im aktuellen Verfahren beanstanden zahlreiche Anleger, dass die Mercedes-Benz Group AG sie nicht rechtzeitig über die Abgasthematik informiert habe. Die daraus entstandenen Verluste belaufen sich auf insgesamt 1,25 Milliarden Euro, für die Schadensersatz gefordert wird. Der Prozess wird seit Herbst 2023 vor dem Oberlandesgericht verhandelt und umfasst auch die Klage eines privaten Anlegers, der von der Kanzlei Tilp vertreten wird.
In diesem Kontext wird Zetsche zur Frage vernommen, ob strategische Entscheidungen in seiner Amtszeit dazu führten, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in den Jahren 2012 bis 2018 genutzt wurden – Vorwürfe, die Mercedes-Benz stets entschieden zurückwies. Die auf die Aktienkurse drückenden Vorwürfe beziehen sich auf die nicht-offengelegte Nutzung von Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen und die dadurch resultierenden Risiken. Die Aktien der damaligen Daimler AG erfuhren zwischen 2012 und 2018 einen Einbruch von über 90 Euro auf weniger als 60 Euro.
Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, seinen kapitalmarktrechtlichen Verpflichtungen vollends nachgekommen zu sein. Trotz einer Strafzahlung von 870 Millionen Euro im Jahr 2019 für eine Verletzung der Aufsichtspflichten blieben Ermittlungen gegen Vorstandmitglieder aus. Eine unabhängige Untersuchung entlastete diese, wozu auch die eingestellten US-amerikanischen Ermittlungen im Jahr 2024 passen. Der laufende Prozess bündelt zahlreiche Einzelklagen und sieht Ex-Konzerngrößen wie Zetsche für eine umfassende Beweisaufnahme zur Anhörung vor.

