CTS Eventim und Verbraucherzentrale: Vergleich in Ticket-Rückerstattungsklage erzielt
Im Rahmen des Streits um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben CTS Eventim und der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Einigung erzielt. Mit dem Vergleich ist das Musterfeststellungsverfahren endgültig abgeschlossen, wie beide Parteien bestätigten. Der Fall drehte sich insbesondere um die Absagen von Veranstaltungen während der Corona-Pandemie.
Im Zuge dieser Einigung haben die im Klageregister aufgeführten Verbraucher die Möglichkeit, einen pauschalen 20-Euro-Gutschein von Eventim zu erhalten. Dieser kann bequem über ein Onlineportal angefordert werden. CTS Eventim erklärte auf dem Portal, dass mit diesem Gutschein sämtliche Ansprüche der Verbraucher als abgegolten gelten.
Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Die Verbraucherzentrale betonte jedoch, dass durch den Vergleich kein genereller Erstattungsanspruch von Gebühren gegen Eventim anerkannt worden sei. Die Klage war ursprünglich im Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht worden. Die Verbraucherzentrale warf dem Ticketanbieter vor, Zahlungen für Tickets nach Veranstaltungsabsagen teilweise einbehalten zu haben. Eventim selbst wies die Vorwürfe als unbegründet zurück.
Musterfeststellungsklagen sind ein vergleichsweise neues Werkzeug, das seit November 2018 Verbraucherverbänden zur Verfügung steht. Sie ermöglichen es den Verbänden, im Namen Geschädigter zu klagen. Bei erfolgreichen Urteilen können sich Verbraucher anschließend auf diese berufen, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vielfach ist es jedoch nicht einmal nötig, dass Verbraucher erneut klagen, insbesondere dann nicht, wenn eine Einigung wie in diesem Fall erreicht wird.

