CO2-Speicherung in Deutschland: Neuer Rechtsrahmen für umstrittene Technologie
In einem wegweisenden Beschluss hat der Bundesrat grünes Licht für die unterirdische CO2-Speicherung in Deutschland gegeben, nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hatte. Diese Entscheidung öffnet der Industrie, insbesondere in den Sektoren Zement, Kalk und Aluminium, die Möglichkeit, ihre als unvermeidlich geltenden CO2-Emissionen in großem Maßstab zu speichern. Der rechtliche Rahmen, der mit Spannung erwartet wurde, wird als zentraler Baustein für die angestrebte Dekarbonisierung angesehen.
Dabei liegt der Fokus des neuen Gesetzes vornehmlich auf der Lagerung von Kohlendioxid unter dem Meeresboden, wobei Schutzgebiete und Küstenlinien ausgenommen sind. Eine spezielle Klausel erlaubt Bundesländern zudem die CO2-Speicherung an Land. Ebenfalls wird der Bau eines Pipelinenetzes genehmigt, um das Treibhausgas von den Produktionsstätten abzuleiten. Kohlendioxid in bedeutenden Mengen entsteht überwiegend in Industrieprozessen sowie bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Öl, Gas und Kohle.
Während der Bundesverband der Deutschen Industrie diese Gesetzgebung als entscheidend für die wettbewerbsfähige Umstellung auf klimaneutrale Produktionsprozesse bewertet, kritisieren Umweltorganisationen die Pläne scharf. Der BUND warnt davor, dass das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz sowohl das Klima als auch die Wirtschaft und die Versorgung mit Trinkwasser gefährden könnte. Die getroffenen Regelungen würden die Energiewende verlangsamen und fossilen Industrien neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Anstatt CO2 im Vorfeld zu verhindern, werde es nun teuer abgesaugt und mit beträchtlichem Energieeinsatz deponiert.

