Bundestariftreuegesetz: Ein Meilenstein für faire Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen
Der Bundesarbeitsmarkt steht vor einer bedeutenden Änderung: Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bemühen, werden künftig verpflichtet sein, ihre Mitarbeitenden nach Tarif zu entlohnen. Dies geht aus einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas hervor, welchen die Deutsche Presse-Agentur einsehen konnte.
Seit vielen Jahren wird ein solches Gesetz befürwortet, jedoch scheiterte die Umsetzung in der Vergangenheit an verschiedenen Hürden, insbesondere an Bedenken der FDP innerhalb der Ampel-Koalition. In einigen Bundesländern gibt es bereits vergleichbare Regelungen, die positive Effekte auf die Lohnstrukturen haben.
Arbeitsministerin Bas betonte die Wichtigkeit des Tariftreuegesetzes als Signal für mehr Tarifbindung und als Instrument gegen Lohn-Dumping bei staatlichen Ausgaben. In Hinblick auf das Sondervermögen Infrastruktur, das große öffentliche Investitionen in Brücken, Krankenhäuser und Schulen vorsieht, unterstrich Bas, dass die Vergabe dieser Projekte künftig an Unternehmen erfolgen soll, die sich zu tariftreuen Bedingungen verpflichten.
Die Verantwortung für die Ausarbeitung des Gesetzes teilen sich das Arbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Katherina Reiche. Vorgesehen ist, dass das Gesetz im August dem Kabinett und noch in diesem Jahr dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt wird.

