Bundestag entscheidet über Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
Die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Mieterinnen und Mieter in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten vor drastischen Mieterhöhungen schützen soll, steht aktuell zur Entscheidung im Bundestag. Diese Schutzmaßnahme könnte bis Ende 2029 fortgeführt werden.
Während der Eigentümerverband Haus und Grund die Mietpreisbremse als entbehrlich ansieht, äußert sich der Deutsche Mieterbund grundsätzlich positiv über die Verlängerung. Der Mieterbund fordert jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung eine kritische Überprüfung der zahlreichen bestehenden Ausnahmeregelungen.
Die Mietpreisbremse findet Anwendung in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung als angespannt identifiziert wurden. Laut dieser Regelung darf bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Diese Vergleichsmiete entspricht der Durchschnittsmiete vergleichbarer Wohnungen, wie sie beispielsweise in Mietspiegeln erfasst wird. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind unter anderem neu errichtete Wohnungen, deren Erstvermietung nach Oktober 2014 erfolgte, sowie Wohnungen, die infolge einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

