Bundessozialgericht fällt wichtige Hartz-IV-Urteile
Kassel (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Demnach bekommen sie keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Dagegen muss das Amt die Kosten für Tagesausflüge übernehmen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. Bislang wurden die Kosten für Tagesausflüge ohne Übernachtung nicht übernommen.