Bundeskartellamt im Visier: Temu unter Wettbewerbsdruck
Das Bundeskartellamt hat in einem bedeutsamen Schritt gegen die Whaleco Technology Limited, einem in Dublin ansässigen Unternehmen hinter dem florierenden Online-Marktplatz Temu, ein Verfahren eingeleitet. Dieser Schritt zielt darauf ab, die derzeitigen Konditionen für Händler und weitere Verhaltensweisen von Temu gegenüber seinen Anbietern genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei wirft der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Frage auf, ob Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf seinem deutschen Marktplatz macht, was den Wettbewerb erheblich einschränken und potenziell auch zu Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen führen könnte.
In der öffentlichen Arena hält Temu sich bedeckt und reagierte zunächst nicht direkt auf die Vorwürfe. Ein Sprecher des Unternehmens versicherte lediglich, dass man sich an die Gesetze und Vorschriften in den Ländern halte, in denen das Unternehmen operiert, und zeigte sich zuversichtlich, etwaige Bedenken aus der Welt schaffen zu können. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte bereits im April eine Beschwerde gegen Temu eingereicht. Der Vorwurf: Händler sollen durch Temu in ihrer Preissetzung eingeengt werden, indem deren Preise maximal 85 Prozent dessen betragen dürfen, was sie auf vergleichbaren Plattformen erzielen würden.
Das chinesische Shopping-Portal konnte in kürzester Zeit eine beeindruckende Popularität in Deutschland erlangen und zählt seit seiner Öffnung für deutsche Händler im Jahr 2024 zu den umsatzstärksten Online-Marktplätzen. Dennoch sieht sich Temu großer Kritik ausgesetzt, darunter Bedenken über Produktqualität, mangelhafte Kontrollen sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen. Des Weiteren läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Temu, da das Risiko besteht, dass Verbraucher auf dem Marktplatz illegale Produkte erwerben könnten, die nicht den EU-Regelungen entsprechen. Dies könnte für das Unternehmen empfindliche Strafen nach sich ziehen.

