Bundeskabinett stärkt Verbraucherdatenschutz – Schufa und Co. unter Anpassungsdruck

In einer fortschrittlichen Gesetzgebungsoffensive hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Schutz von Verbraucherdaten im Umgang mit Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa maßgeblich verstärken soll. Die legislative Neuerung, die von der Europäischen Rechtsprechung inspiriert wurde, soll gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine strengere Regulierung der Bonitätsprüfung gewährleisten. Den Konsumenten soll durch den legislativen Eingriff mehr Transparenz und Schutz im Prozess der Bonitätsbewertung zukommen, was die Nutzungspraxis von sensiblen persönlichen Informationen – darunter Wohnadresse, Name oder Auswertungen aus sozialen Medien – für solche Einschätzungen stark eingrenzt.

Die Entscheidung des EuGH, die den Anstoß für den Entwurf gab, nahm ihren Ausgang in zwei deutschen Rechtsfällen, in welchen der Schufa-Score und dessen Zustandekommen eine zentrale Rolle spielten. Ein prominenter Anwendungsfall dieser Score-Werte ist beispielsweise die Beurteilung von Mietinteressenten. Der neue Gesetzentwurf ist darauf ausgelegt, eine größere Offenlegung hinsichtlich der den Score beeinflussenden Daten zu garantieren. Bundesministerin Steffi Lemke betonte die Notwendigkeit, dass Konsumenten eingehend und unmissverständlich über die sie betreffenden Kategorien von Daten, deren Gewichtung und die Aussagekraft ihrer Score-Werte aufgeklärt werden müssen.

Ein wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist zudem die Verhinderung von Diskriminierung durch Scoring-Modelle. So soll durch das geplante Gesetz, das noch die Hürden des Bundestags und Bundesrats nehmen muss, sicherstellt werden, dass nicht länger Postleitzahlen über die finanzielle Vertrauenswürdigkeit einer Person bestimmen. Neben der Erhöhung des Datenschutzes für Verbraucher beinhaltet die Reform auch Erleichterungen für Forschungsvorhaben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser stellte klar, dass unter anderem ethnische und gesundheitliche Daten von der automatisierten Berechnung der Zahlungsfähigkeit ausgenommen werden. Für länderübergreifende Forschungsprojekte erwähnte das Innenministerium, dass künftig nur noch eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde als Ansprechpartner für Unternehmen und Einrichtungen notwendig sei, was die Koordination erheblich vereinfacht. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 07.02.2024 · 13:52 Uhr
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