Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse: Schutz für Mieterinnen und Mieter bis 2029
Das Bundeskabinett in Deutschland hat einen wichtigen Schritt unternommen, um den Anstieg der Mieten in vielen Teilen des Landes weiterhin zu verlangsamen. Ein Entwurf zur Verlängerung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 wurde nun auf den Weg gebracht. Ursprünglich 2015 eingeführt, wäre diese Regelung am Ende des Jahres ausgelaufen. Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD unterstrich die Dringlichkeit des Anliegens und stellte klar: „Wohnen darf kein Luxusgut werden.“ Der Schutz, den diese Maßnahme biete, sei von wesentlicher Bedeutung und „eine Frage der Gerechtigkeit“.
Die Mietpreisbremse wird dort angewendet, wo die jeweilige Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt ausruft. Bei Neuvermietungen darf die Miete dann maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsrate liegen. Eine wesentliche Ausnahme gilt für Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmalig vermietet wurden. Diese Regelung ist auf Gebieten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum zugeschnitten und soll zu faireren Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt beitragen.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse war im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgelegt worden. Das Kabinett hat nun eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der von den Koalitionsfraktionen dem Bundestag vorgelegt werden soll.

