Bundesgerichtshof: Gutachterkosten werden bei Mitverschulden geteilt
Karlsruhe (dpa) - Sind an einem Unfall mehrere Autofahrer schuld, müssen sie auch gemeinsam die Kosten für ein Gutachten zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geurteilt wurde über einen Verkehrsunfall mit Totalschaden. Das OLG Frankfurt hatte entschieden, dass der Beklagte die Gutachterkosten allein tragen muss, obwohl beide Autofahrer zu jeweils 50 Prozent für den Zusammenstoß verantwortlich waren. Das OLG Celle kam in einem vergleichbaren Fall im August 2011 zu einem anderen Ergebnis: Es teilte die Kosten zwischen den Parteien auf.