Bundesgerichtshof bestätigt: Heckler & Koch bleibt Platzhirsch bei Bundeswehr-Bewaffnung
Der jahrzehntelange Rechtsstreit zwischen den Waffenherstellern Heckler & Koch und C.G. Haenel hat mit einem klaren Urteil des Bundesgerichtshofs seinen Abschluss gefunden. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2022, indem es die Berufung zurückwies und somit die Klärung der festgefahrenen Patentfrage endgültig unterstützte.
Dieser Streitpunkt, der seit 2020 die Gerichte beschäftigte, drehte sich um die Nutzung eines speziellen Verschlusssystems, das es Soldaten ermöglicht, nach einem Aufenthalt im Wasser schnell einsatzbereit zu sein. Obwohl die kleine Thüringer Waffenschmiede Haenel im Jahr 2020 zunächst die prestigeträchtige Ausschreibung zur Modernisierung der Bundeswehrbewaffnung gewonnen hatte, wendete sich das Blatt durch den rechtlichen Vorstoß von Heckler & Koch.
Heckler & Koch, ein Gigant in der Branche, argumentierte erfolgreich, dass Haenel mit seinem Gewehrmodell „CR 223“ gegen ihre Patentrechte verstoßen hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte daraufhin 2022 die Herstellung und den Vertrieb des fraglichen Modells, während das Bundespatentgericht das betreffende Patent teilweise für nichtig erklärte, es jedoch in reduziertem Umfang aufrechterhielt.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt für Haenel wenig Raum für zukünftige Manöver. Der Traditionslieferant Heckler & Koch wird weiterhin die deutsche Bundeswehr mit Sturmgewehren ausstatten und stärkt somit sein Monopol auf diesem bedeutsamen Markt.

