Bundesarbeitsgericht befasst sich mit Vergütungen für VW-Betriebsräte
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt steht vor einer wegweisenden Entscheidung, die die Vergütungen für freigestellte Betriebsräte von Volkswagen betrifft. Im Zentrum der Verhandlungen steht die Klage eines Arbeitnehmervertreters des Wolfsburger Automobilkonzerns, der sich gegen die Kürzung seiner Bezüge wehrt. Die Auseinandersetzungen um die Höhe der Gehälter von Betriebsräten bei VW haben in der Vergangenheit bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und sind nun auf der höchsten Ebene der Arbeitsgerichtsbarkeit angelangt.
Der Fall resultiert aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2023, der dem Umstand Rechnung trug, dass Vorstände oder Personalleiter in den Verdacht der Untreue geraten können, wenn sie Betriebsräten übermäßig hohe Vergütungen gewähren. Der Ausgang dieses Prozesses wird von Arbeitsrechtsexperten gespannt verfolgt, da mögliche weitreichende Konsequenzen für die Unternehmenslandschaft in Deutschland erwartet werden.
Volkswagen reagierte auf das BGH-Urteil mit einer Überprüfung der Gehälter und kürzte dabei die Bezüge des klagenden Betriebsratsmitglieds. Zudem wurde von diesem eine Rückzahlung von rund 2.600 Euro verlangt, die nach Ansicht des Unternehmens zu Unrecht gezahlt worden waren. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass Betriebsräte Vergütungen erhalten sollen, die den Bezügen vergleichbarer Arbeitnehmer der gleichen Berufsgattung entsprechen. Diese Regelung bietet jedoch Raum für Interpretationen und birgt in der Praxis erhebliches Konfliktpotenzial. Insgesamt sind etwa 20 Klagen von VW-Betriebsräten zu diesem Thema anhängig, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts mitteilte.

